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Festsetzung einer Gebühr für eine Teilungsgenehmigung

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Zwei völlig unterschiedliche Häuser, eines davon denkmalgeschützt, auf einem einzigen Grundstück: Als die Eigentümerin hier klare Verhältnisse schaffen und eine Grundstücksteilung beantragen wollte, lehnte die Stadt ab. Doch obwohl der Antrag scheiterte, flatterte der Eigentümerin eine hohe Gebührenrechnung ins Haus. Nun musste das Verwaltungsgericht Aachen entscheiden, wie viel eine Behörde für eine abgelehnte Leistung kassieren darf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 K 1496/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: VG Aachen
  • Datum: 31.03.2025
  • Aktenzeichen: 5 K 1496/24
  • Verfahrensart: Anfechtungsklage
  • Rechtsbereiche: Baurecht, Verwaltungsgebührenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eigentümerin mehrerer Grundstücke, die eine Teilungsgenehmigung beantragte und sich gegen die festgesetzte Gebühr für die Ablehnung wehrte.
  • Beklagte: Die zuständige Behörde, die den Antrag auf Teilungsgenehmigung ablehnte und dafür eine Gebühr in Rechnung stellte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Klägerin beantragte bei der Beklagten die Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks mit zwei bebauten Teilen. Die Beklagte lehnte den Antrag ab, da Unterlagen fehlten, und setzte eine Gebühr für diese Ablehnung fest.
  • Kern des Rechtsstreits: Im Kern ging es um die Rechtmäßigkeit der von der Beklagten festgesetzten Gebühr für die Ablehnung der Teilungsgenehmigung, insbesondere ob die Höhe der Gebühr (Höchstsatz) korrekt berechnet und begründet war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht hob den Gebührenbescheid der Beklagten vollständig auf, da er rechtswidrig war. Die Beklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen.
  • Begründung: Die Begründung des Gerichts war, dass die Beklagte ihr Ermessen bei der Festsetzung der Gebühr fehlerhaft ausgeübt hatte. Die verwendete Empfehlung, die allein die Art der Bebauung für den Höchstsatz zugrunde legte, berücksichtigte den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert und den Prüfungsaufwand nicht ausreichend und verstieß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
  • Folgen: Die Beklagte muss eine neue Entscheidung über die Gebühr treffen. Da der Gebührenbescheid komplett aufgehoben wurde, kann sie nicht einfach einen geringeren Betrag festsetzen, sondern muss den gesamten Prozess der Gebührenfestsetzung neu durchführen.

Der Fall vor Gericht


Ein Grundstück, zwei Häuser: Warum eine Teilung teuer wurde – und ein Gericht die Gebühr kippte

Wer ein Grundstück besitzt, auf dem mehrere Gebäude stehen, spielt vielleicht einmal mit dem Gedanken, es rechtlich aufzuteilen. Das kann sinnvoll sein, um eine Haushälfte zu verkaufen, ein Erbe gerecht zu verteilen oder einfach für klare Verhältnisse zu sorgen. Doch ein solcher Schritt ist nicht nur ein Gang zum Notar. In den meisten Fällen muss die zuständige Behörde, meist die Stadt oder die Gemeinde, eine sogenannte Teilungsgenehmigung erteilen. Dass dieser Prozess nicht nur kompliziert, sondern auch kostspielig werden kann, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen. Im Kern ging es um eine Frage, die viele Bürger betrifft: Wie viel darf eine Behörde für ihre Arbeit verlangen, insbesondere wenn sie einen Antrag am Ende sogar ablehnt?

Der lange Weg zur beantragten Grundstücksteilung

Die Ausgangslage war für eine Grundstückseigentümerin, nennen wir sie die Klägerin, eigentlich klar. Sie war Besitzerin eines Grundstücks, auf dem zwei sehr unterschiedliche Gebäude standen….


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