Ein PS-starkes Leasingfahrzeug wurde zum Schauplatz eines illegalen Autorennens auf der Autobahn. Die Folge: Der Fahrer wurde verurteilt, doch das Gericht stand vor einer kniffligen Frage. Darf der Staat das rund 100.000 Euro teure Auto permanent einziehen, obwohl es einer unbeteiligten Leasingfirma gehört? Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ors 80/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Frankfurt
- Datum: 03.03.2025
- Aktenzeichen: 1 Ors 80/24
- Verfahrensart: Revisionsverfahren
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Angeklagte, der das Urteil des Landgerichts mit einer Revision anfocht.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Angeklagte befuhr mit einem geliehenen Auto rücksichtslos eine Autobahn, indem er andere Fahrzeuge rechts überholte, den Sicherheitsabstand unterschritt und stark beschleunigte, um Mitfahrer zu beeindrucken. Das Fahrzeug wurde daraufhin beschlagnahmt.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Einziehung des Tatfahrzeugs, das einem Dritten gehörte, rechtmäßig war. Dies hing davon ab, ob eine konkrete Gefahr bestand, dass das Fahrzeug für weitere Straftaten, nicht nur Ordnungswidrigkeiten, genutzt werden würde.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung über die Einziehung des Fahrzeugs auf. Die Revision des Angeklagten bezüglich des Schuldspruchs, des Strafmaßes und des Führerscheinentzugs wurde jedoch abgewiesen.
- Begründung: Das Gericht bemängelte, dass die Einziehung des Fahrzeugs nicht ausreichend begründet war. Das Landgericht hatte nicht belegt, dass das Fahrzeug für zukünftige Straftaten genutzt werden würde, sondern nur auf Ordnungswidrigkeiten abgestellt. Dies stand zudem im Widerspruch zur Annahme, dass der Angeklagte künftig straffrei leben würde.
- Folgen: Die Sache bezüglich der Fahrzeugeinziehung wurde zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Der Fall vor Gericht
Streit um ein teures Auto: Darf der Staat ein Leasingfahrzeug nach einem illegalen Rennen für immer behalten?
Viele Menschen fahren ein Auto, das ihnen nicht selbst gehört, sondern das sie von einer Bank oder einem Autohaus leasen. Doch was passiert, wenn man mit diesem fremden Eigentum eine schwere Straftat begeht, wie zum Beispiel ein verbotenes Autorennen? Darf der Staat das teure Fahrzeug dann einfach einbehalten, obwohl es einer unbeteiligten Firma gehört? Genau mit dieser komplizierten Frage musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beschäftigen, nachdem ein Mann wegen einer rücksichtslosen Fahrt auf der Autobahn verurteilt wurde.
Die riskante Fahrt eines Chefkochs
An einem Nachmittag im März 2022 war ein Mann, der Angeklagte, mit einem hochmotorisierten Auto auf einer Autobahn bei Frankfurt unterwegs. Im Wagen saßen auch sein Sohn und dessen Freund, die er offenbar mit seiner Fahrweise beeindrucken wollte. Eine Zivilstreife der Polizei beobachtete, wie der Mann mit extrem hoher Geschwindigkeit fuhr. Er überholte andere Fahrzeuge rechts, wechselte abrupt die Spuren und drängelte einen anderen Autofahrer mit viel zu geringem Abstand bei 140 km/h, um ihn zum Spurwechsel zu zwingen. Nachdem er freie Bahn hatte, beschleunigte der Angeklagte auf bis zu 197 km/h….