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Fahrzeugführung unter der Wirkung berauschender Mittel – THC-Konzentration unter 3,5 ng/ml

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Ein Autofahrer geriet in eine Verkehrskontrolle und damit in eine juristische Grauzone rund um den neuen Cannabis-Grenzwert. Erwischt kurz vor dessen Inkrafttreten, stellte sich für das Gericht die entscheidende Frage: Galt für ihn noch das alte, strenge Recht oder bereits das mildere, neue Gesetz? Das Urteil zeigt, wie ein fundamentaler Rechtsgrundsatz das Schicksal eines Autofahrers maßgeblich beeinflussen kann – und ihm ein Fahrverbot ersparte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 509 OWi 901 Js 30675/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Gießen
  • Datum: 04.11.2024
  • Aktenzeichen: 509 OWi 901 Js 30675/24
  • Verfahrensart: Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Kassel Bußgeldstelle), die den ursprünglichen Bußgeldbescheid erlassen hat.
  • Beklagte: Der Betroffene, dem vorgeworfen wurde, ein Kraftfahrzeug unter Cannabis-Einfluss geführt zu haben, und der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, im Februar 2024 ein Kraftfahrzeug unter Cannabis-Einfluss mit einer THC-Konzentration von 3,3 ng/ml geführt zu haben. Gegen den daraufhin ergangenen Bußgeldbescheid legte er fristgerecht Einspruch ein.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob das Führen eines Fahrzeugs mit einer THC-Konzentration unter dem neu eingeführten Grenzwert von 3,5 ng/ml nach einer Gesetzesänderung noch eine Ordnungswidrigkeit darstellt und welche Sanktionen unter Berücksichtigung des mildesten Gesetzes anzuwenden sind.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Betroffene wurde wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter berauschenden Mitteln zu einer Geldbuße von 250,00 € verurteilt. Ein Regelfahrverbot wurde nicht festgesetzt.
  • Begründung: Das Gericht wendete den Grundsatz des mildesten Gesetzes an, da nach der Tat, aber vor der gerichtlichen Entscheidung eine neue Gesetzeslage in Kraft trat. Nach dieser neuen Regelung liegt die gemessene THC-Konzentration des Betroffenen (3,3 ng/ml) unter dem neu festgesetzten Grenzwert von 3,5 ng/ml.
  • Folgen: Die Anwendung der neuen gesetzlichen Regelung führte dazu, dass der Betroffene lediglich eine Geldbuße von 250 € zu zahlen hat, ohne dass ein Fahrverbot festgesetzt wurde, was unter der alten Rechtslage möglicherweise der Fall gewesen wäre.

Der Fall vor Gericht


Cannabis am Steuer: Ein neuer Grenzwert und seine Folgen vor Gericht

Viele Menschen haben von der teilweisen Legalisierung von Cannabis und den damit verbundenen neuen Regeln im Straßenverkehr gehört. Eine zentrale Neuerung ist ein gesetzlicher Grenzwert für den Wirkstoff THC im Blut von Autofahrern. Doch was passiert, wenn jemand kurz vor Inkrafttreten dieser neuen Regel erwischt wurde? Gilt für ihn dann noch das alte, strengere Recht oder schon das neue, möglicherweise mildere Gesetz? Genau diese Frage musste ein Gericht klären, nachdem ein Autofahrer mit einer geringen Menge THC im Blut in eine Verkehrskontrolle geraten war.

Der Vorfall: Eine nächtliche Fahrt und ihre Konsequenzen

An einem Abend im Februar 2024 fuhr ein Mann mit seinem Pkw durch eine Ortschaft in Hessen. Er wurde von der Polizei angehalten und kontrolliert. Da der Verdacht aufkam, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Drogen stehen könnte, wurde eine Blutprobe angeordnet….


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