Was passiert, wenn man mitten in einem langwierigen Gerichtsverfahren den Anwalt wechselt? Genau diese Frage nach den zusätzlich entstehenden Kosten musste das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem jahrelangen Streit um Mobilfunkfrequenzen klären. Das Urteil bringt Klarheit: Eine Behörde hatte nach ihrem Sieg die Kosten für zwei Kanzleien geltend gemacht – und scheiterte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 E 405/20 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
- Datum: 05.06.2025
- Aktenzeichen: 13 E 405/20
- Verfahrensart: Kostenfestsetzungsverfahren im Beschwerdeweg
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Kostenrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Partei, die ursprünglich eine Klage auf Verlängerung von Frequenzzuteilungen erhob und sich später gegen die Höhe der ihr auferlegten Anwaltskosten wehrte.
- Beklagte: Die Behörde, die die Verlängerung von Frequenzzuteilungen ablehnte, den Rechtsstreit gewann und die Erstattung ihrer Anwaltskosten, einschließlich einer zusätzlichen Gebühr nach einem Anwaltswechsel, beantragte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Klägerin klagte auf Verlängerung von Frequenzzuteilungen. Nach mehreren Gerichtsinstanzen und einer Zurückverweisung des Falls an das Oberverwaltungsgericht wechselte die beklagte Behörde ihren Anwalt.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die beklagte Partei eine weitere Anwaltsgebühr für das Berufungsverfahren nach einer gerichtlichen Zurückverweisung erstattet bekommt, insbesondere wenn sie nach der Zurückverweisung den Anwalt gewechselt hat.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beschwerde der beklagten Behörde wurde zurückgewiesen. Der Betrag der von der Klägerin an die beklagte Behörde zu erstattenden Kosten wurde auf insgesamt 25.820,93 Euro festgesetzt.
- Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die zusätzlichen Kosten durch den Anwaltswechsel für den Gegner nicht erstattungsfähig seien. Ein Anwaltswechsel sei nur dann erstattungsfähig, wenn er unvermeidbar gewesen wäre, was hier nicht der Fall war. Zudem sei bei der Berechnung der Gebühren ein älteres Rechtsanwaltsvergütungsgesetz maßgeblich.
- Folgen: Die beklagte Behörde erhält einen geringeren Betrag als ursprünglich gefordert von der Klägerin erstattet. Sie muss außerdem die Kosten des Beschwerdeverfahrens selbst tragen.
Der Fall vor Gericht
Anwaltswechsel im Gerichtsverfahren: Wer zahlt die doppelten Kosten?
Jeder, der schon einmal einen Anwalt beauftragt hat, weiß: Juristische Unterstützung kostet Geld. Doch was passiert, wenn man mitten in einem laufenden Gerichtsverfahren den Anwalt wechselt? Das kann aus vielen Gründen geschehen. Vielleicht ist man unzufrieden oder ein neuer Anwalt scheint für einen speziellen Teil des Falls besser geeignet. Wenn man am Ende den Prozess gewinnt, stellt sich eine entscheidende Frage: Muss die unterlegene Gegenseite dann die Kosten für beide Anwälte tragen? Genau mit diesem Problem musste sich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem komplexen Fall beschäftigen.
Ein jahrelanger Streit um Frequenzen landet vor Gericht
Alles begann im Jahr 2007. Ein Unternehmen (die Klägerin) verklagte eine zuständige Behörde (die Beklagte). Das Ziel des Unternehmens war es, die Zuteilung von wichtigen Mobilfunkfrequenzen zu erreichen. Der Fall durchlief mehrere Instanzen, also verschiedene Ebenen der Gerichtsbarkeit….