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Durchgerissenes Testament steht gesetzlicher Erbfolge nicht entgegen

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Ein zerrissenes Dokument in einem Bankschließfach wirbelte die scheinbar geklärte Erbschaft eines Mannes völlig durcheinander. Es war sein handschriftliches Testament, sauber in der Mitte geteilt. Galt dieser letzte Wille überhaupt noch, oder hatte der Erblasser ihn damit absichtlich widerrufen? Diese ungewöhnliche Frage führte zu einem erbitterten Rechtsstreit und forderte ein Gericht heraus. Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 W 26/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Frankfurt
  • Datum: 29.04.2025
  • Aktenzeichen: 21 W 26/25
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der beste Freund des Erblassers und testamentarisch Begünstigte, der die Einziehung des ursprünglich erteilten Erbscheins beantragte.
  • Beklagte: Die Ehefrau und die Mutter des Erblassers, die nach der gesetzlichen Erbfolge als Erbinnen eingesetzt waren und deren Erbschein verteidigt wurde.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Nach dem Tod des Erblassers wurde zunächst kein Testament gefunden, weshalb die Gesetzliche Erbfolge angenommen wurde. Später wurde ein handschriftliches Testament in einem Bankschließfach entdeckt, das den besten Freund des Erblassers als Alleinerben einsetzte, aber längs in der Mitte zerrissen war.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale juristische Frage war, ob das vom Erblasser handschriftlich verfasste und später zerrissen aufgefundene Testament wirksam widerrufen wurde und somit die gesetzliche Erbfolge gilt, oder ob der im Testament benannte Erbe Anspruch auf das Erbe hat.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde des testamentarisch Begünstigten gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts wurde zurückgewiesen. Damit bleibt der ursprüngliche Erbschein, der die gesetzlichen Erbinnen ausweist, gültig.
  • Begründung: Das Gericht befand, dass das Testament durch das Zerreißen wirksam vom Erblasser widerrufen wurde. Da sich das Testament im ausschließlichen Gewahrsam des Erblassers befand, wird die Absicht zur Aufhebung gesetzlich vermutet. Die Argumente des Begünstigten konnten diese Vermutung nicht widerlegen.
  • Folgen: Die gesetzliche Erbfolge bleibt maßgeblich. Der Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Gegenseite tragen.

Der Fall vor Gericht


Ein zerrissenes Testament im Bankschließfach: Gilt der letzte Wille trotzdem?

Jeder weiß, dass ein Testament eine sehr wichtige Angelegenheit ist. Es regelt, wer nach dem eigenen Tod das Vermögen erhalten soll. Doch was passiert, wenn ein solches Dokument Jahre später auftaucht, aber in der Mitte durchgerissen ist? Ist es dann noch gültig? Oder hat der Verstorbene seinen Willen damit geändert? Genau diese Fragen musste ein Gericht klären, als in einem Bankschließfach ein zerrissenes Testament gefunden wurde und ein Streit zwischen den möglichen Erben ausbrach.

Der überraschende Fund nach dem Tod

Nachdem ein Mann verstarb, schien die Lage zunächst klar. Er hinterließ keine Kinder, aber eine Ehefrau und seine Mutter. Ein Testament wurde nicht gefunden. In einem solchen Fall greift die gesetzliche Erbfolge. Das ist eine im Gesetz festgelegte Regelung, die genau vorschreibt, wer erbt, wenn kein letzter Wille existiert. Die Verwandtschaftsverhältnisse bestimmen dabei die Anteile. Basierend auf dieser Regel beantragte die Ehefrau einen Erbschein….


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