Sie haben Ihren Traumflug gefunden, bezahlt, die Bestätigung ist da – alles in trockenen Tüchern? Nicht so schnell! Zwischen dem vermeintlich sicheren Klick und dem tatsächlichen Abflug lauert ein juristisches Minenfeld, das Ihre Reisepläne abrupt beenden kann. Entdecken Sie, wann Ihr Flug wirklich rechtsverbindlich gebucht ist und wie Sie sich vor bösen Überraschungen schützen.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Ein rechtsverbindlicher Flugvertrag entsteht erst mit der Annahme Ihres Angebots durch die Fluggesellschaft (z.B. durch explizite Bestätigung, Abbuchung oder E-Ticket), nicht schon mit Ihrem Klick oder einer automatischen Eingangsbestätigung.
- Ihr Klick auf „zahlungspflichtig buchen“ ist lediglich Ihr verbindliches Angebot zum Vertragsschluss.
- Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Sie bei Annullierung/Verspätung oft schon bei einer Bestätigung durch ein Reiseunternehmen, selbst wenn der Vertrag mit der Airline noch nicht perfekt ist.
- Ein erhaltenes E-Ticket (mit Ticketnummer) begründet Ihren sicheren Beförderungsanspruch, der PNR-Code allein reicht nicht aus.
- Für Flugbuchungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht; eine Stornierung ist nach Annahme des Angebots meist kostenpflichtig.
- Überprüfen Sie nach Erhalt der Bestätigung sofort alle Buchungsdaten (Namen, Zeiten) und verifizieren Sie den Status online mit Ihrem PNR.
Klick, Bestätigt, Gebucht? Wann Ihr Flug wirklich sicher ist
Stellen Sie sich vor, Sie haben wochenlang nach dem perfekten Urlaubsflug gesucht. Endlich finden Sie ein unschlagbares Angebot, geben Ihre Daten ein, die Kreditkartennummer, und klicken mit einem Gefühl der Vorfreude auf „Jetzt zahlungspflichtig buchen“. Kurz darauf landet eine E-Mail in Ihrem Postfach. Alles erledigt, Koffer packen? Nicht so schnell. Genau in diesem Moment zwischen Klick und tatsächlichem Boarding liegt ein juristisches Minenfeld, das für viele Reisende zu bösen Überraschungen führen kann. Die zentrale Frage, die über Ihren Urlaub, Ihre Geschäftsreise und nicht zuletzt über Ihr Geld entscheidet, lautet: Wann genau habe ich eigentlich eine rechtsverbindlich bestätigte Flugbuchung? Die Antwort ist komplexer, als es die glatten Oberflächen der Buchungsportale vermuten lassen. Sie berührt die Grundlagen des deutschen Vertragsrechts und wird durch spezielle europäische Fluggastrechte zusätzlich verkompliziert. Zu verstehen, wann aus einer einfachen Anfrage ein fester Anspruch wird, ist entscheidend, um Ihre Rechte zu kennen und im Fall der Fälle auch durchsetzen zu können.
Der Weg zum Vertrag: Mehr als nur ein Klick
Ein Flug zu buchen, fühlt sich wie ein simpler Kauf an, ist juristisch gesehen aber ein Vertragsschluss. Genauer gesagt schließen Sie einen sogenannten Luftbeförderungsvertrag. Dieser Vertrag wird im deutschen Recht als Werkvertrag eingestuft, bei dem die Fluggesellschaft den Erfolg schuldet, Sie von A nach B zu befördern. Wie jeder Vertrag kommt er durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Angebot und Annahme. Doch wer macht hier eigentlich wem ein Angebot?
Die Webseite als Schaufenster: Nur eine Einladung
Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass die Fluggesellschaft Ihnen mit der Anzeige eines Fluges auf ihrer Website ein verbindliches Angebot macht. Das ist nicht der Fall. Juristen nennen diese Darstellung eine „invitatio ad offerendum“ – eine bloße Aufforderung an Sie, Ihrerseits ein Angebot abzugeben….