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Streitwertbemessung für ein Sicherungsverlangen gemäß § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB

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Wenn am Bau der Streit ausbricht, schützen sich Firmen oft mit einer Bauhandwerkersicherheit vor finanziellen Risiken. Doch ein Fall vor dem Kammergericht Berlin zeigte nun: Ein kleiner, pauschaler Aufschlag für mögliche Nebenkosten kann große Auswirkungen auf die Gerichtsgebühren haben. Es ging um die Frage, ob dieser Zuschlag den Streitwert erhöht und damit die Kosten des gesamten Verfahrens in die Höhe treibt. Das Urteil schafft Klarheit, welche Posten künftig am Bau wirklich in die Kostenberechnung für Gerichtsverfahren einfließen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 W 26/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Kammergericht – 21. Zivilsenat – als Einzelrichterin
  • Datum: 04.06.2025
  • Aktenzeichen: 21 W 26/25
  • Verfahrensart: Streitwertbeschwerde
  • Rechtsbereiche: Bauvertragsrecht, Zivilprozessrecht, Gerichtskostenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Partei, die ursprünglich die Stellung einer Bauhandwerkersicherheit forderte und später erfolgreich Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts einlegte.
  • Beklagte: Die Partei, die sich im Streitwertbeschwerdeverfahren gegen die Herabsetzung des Streitwerts aussprach.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Klägerin forderte ursprünglich eine Bauhandwerkersicherheit, die einen 10%igen Zuschlag für Nebenforderungen enthielt. Nach Klagerücknahme setzte das Landgericht den Streitwert auf den gesamten geforderten Betrag fest. Die Klägerin legte daraufhin Beschwerde ein, da sie den 10%igen Zuschlag für Nebenforderungen nicht im Streitwert berücksichtigt wissen wollte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob ein 10%iger Zuschlag für Nebenforderungen bei der Forderung einer Bauhandwerkersicherheit den Streitwert erhöht oder als Nebenforderung unberücksichtigt bleiben muss.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Kammergericht änderte den Beschluss des Landgerichts ab und setzte den Streitwert auf einen geringeren Betrag fest. Das Verfahren war gebührenfrei, und es wurden keine Kosten erstattet.
  • Begründung: Der 10%ige Zuschlag für Nebenforderungen ist bei der Streitwertbemessung nicht zu berücksichtigen, da Nebenforderungen laut Zivilprozessordnung grundsätzlich unberücksichtigt bleiben. Die Pauschalierung dieses Zuschlags ändert nichts an seinem Status als Nebenforderung.
  • Folgen: Die Entscheidung reduzierte den Streitwert für den Rechtsstreit erheblich. Dies bedeutet, dass der 10%ige Zuschlag für Nebenforderungen bei der Berechnung des Streitwerts für Bauhandwerkersicherheiten zukünftig nicht berücksichtigt wird.

Der Fall vor Gericht


Streit um die Rechnung: Was zählt bei der Berechnung von Gerichtskosten am Bau?

Jeder, der schon einmal ein Haus gebaut oder eine größere Renovierung beauftragt hat, kennt die Sorge: Was passiert, wenn es am Ende Streit um die Bezahlung gibt? Für Handwerker und Baufirmen ist das eine existenzielle Frage. Um sich abzusichern, gibt es ein spezielles rechtliches Werkzeug: die sogenannte Bauhandwerkersicherheit. Das ist im Grunde eine Art Garantie, zum Beispiel von einer Bank, die sicherstellt, dass der Handwerker sein Geld auch dann bekommt, wenn der Auftraggeber später nicht zahlen will oder kann. Doch wie wird der Wert einer solchen Sicherheit für ein Gerichtsverfahren eigentlich berechnet? Zählt nur die offene Rechnungssumme? Oder auch ein gesetzlich vorgesehener Aufschlag für mögliche zukünftige Kosten?…


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