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Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Was in einem Betriebsrestaurant geschah, schockiert: Einem langjährigen Mitarbeiter wurde vorgeworfen, dort eine Kollegin sexuell belästigt zu haben, indem er sich vor ihr selbst befriedigte. Die Konsequenz: eine fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht musste klären, ob ein derartiges Vergehen das Ende einer mehr als ein Jahrzehnt andauernden Karriere bedeuten kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ca 821/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: ArbG Gera
  • Datum: 23.10.2024
  • Aktenzeichen: 1 Ca 821/24
  • Verfahrensart: Kündigungsschutzklage
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein seit 2010 bei der Beklagten beschäftigter Schweißer/Bohrer, verheiratet und Vater von drei Kindern. Er bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und hielt die Kündigungen für nicht gerechtfertigt.
  • Beklagte: Ein Unternehmen der Pharmaindustrie und Medizintechnik, das dem Kläger vorwarf, sich während der Arbeitszeit unsittlich verhalten zu haben. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich und beantragte die Abweisung der Klage.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger war als Schweißer/Bohrer bei der Beklagten beschäftigt. Ihm wurde vorgeworfen, sich während seiner Arbeitszeit im Betriebsrestaurant selbst befriedigt und dabei eine Reinigungskraft sexuell belästigt zu haben. Der Kläger bestritt die Vorwürfe, woraufhin die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich kündigte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Kernfrage war die Wirksamkeit der von der Beklagten ausgesprochenen außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers. Zudem wurde ein Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers geprüft.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage des Klägers wurde vollständig abgewiesen. Damit wurde festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Fristlose Kündigung der Beklagten beendet wurde. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  • Begründung: Die außerordentliche Kündigung war wirksam, da ein Wichtiger Grund vorlag und die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Das Gericht sah es aufgrund einer glaubhaften Zeugenaussage als erwiesen an, dass der Kläger Arbeitszeitbetrug beging und die Reinigungskraft sexuell belästigte, was einen schweren Vertrauensbruch darstellt. Eine Abmahnung war angesichts der Schwere des Fehlverhaltens und fehlender Einsicht des Klägers entbehrlich.
  • Folgen: Das Arbeitsverhältnis des Klägers endete durch die fristlose Kündigung. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung und muss die gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.

Der Fall vor Gericht


Kündigung nach Vorwurf der Selbstbefriedigung im Betriebsrestaurant

Ein Arbeitsplatz ist mehr als nur ein Ort, an dem man seine Aufgaben erledigt. Er ist ein soziales Gefüge, das auf Regeln und gegenseitigem Vertrauen basiert. Doch was passiert, wenn ein Mitarbeiter sich so verhält, dass dieses Vertrauen grundlegend erschüttert wird? Reicht dann eine lange Betriebszugehörigkeit aus, um den Job zu retten? Mit genau dieser Frage musste sich das Arbeitsgericht Gera befassen, als ein Unternehmen einem langjährigen Mitarbeiter nach einem schockierenden Vorwurf fristlos kündigte.

Was war geschehen? Ein schwerwiegender Vorfall mit weitreichenden Folgen

Der Kläger war seit über 13 Jahren als Schweißer bei einem Unternehmen der Pharmaindustrie beschäftigt….


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