Ein vermeintlich privater Facebook-Post nach einer Betriebsratswahl löste in einem Unternehmen einen handfesten Konflikt aus. Drastische Worte über Management und neu gewählte Kollegen gipfelten in der fristlosen Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters und Betriebsratsmitglieds. Doch das Arbeitsgericht Mannheim kippte diese Entlassung nun überraschend. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 Ca 114/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Arbeitsgericht Mannheim
- Datum: 01.12.2022
- Aktenzeichen: 14 Ca 114/22
- Verfahrensart: Kündigungsschutzverfahren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Schwerbehindertenrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, Mitglied des Betriebsrats und ehemaliger Betriebsratsvorsitzender. Er wendet sich gegen seine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.
- Beklagte: Das Unternehmen, das den Kläger beschäftigt und ihm die außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kläger, ein Betriebsratsmitglied, wurde von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt, weil er angeblich beleidigende und unterstellende Beiträge auf Facebook veröffentlicht hatte. Die Kündigung erfolgte nach Spannungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung sowie einer Betriebsratswahl.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die außerordentliche Kündigung des schwerbehinderten Betriebsratsmitglieds durch den Arbeitgeber wegen mutmaßlicher Facebook-Posts wirksam war. Dabei waren das Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes, die Einhaltung von Fristen sowie die ordnungsgemäße Einholung notwendiger Zustimmungen und Anhörungen zu klären.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht stellte fest, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung nicht beendet wurde. Die Beklagte wurde außerdem dazu verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beschäftigen.
- Folgen: Das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Beklagten bleibt vorerst bestehen. Die Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Der Fall vor Gericht
Streit um Facebook-Post: Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds für unwirksam erklärt
Wie schnell kann ein unbedachter Kommentar in den sozialen Medien zu ernsthaften Problemen am Arbeitsplatz führen? Viele Menschen posten privat ihre Meinungen, doch was passiert, wenn diese Posts den eigenen Arbeitgeber oder Kollegen betreffen? Ein Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim zeigt, wie kompliziert die Situation wird, wenn der betroffene Arbeitnehmer durch besondere Ämter, wie das eines Betriebsrats, zusätzlich geschützt ist. Das Gericht musste klären, ob beleidigende Äußerungen auf Facebook eine fristlose Kündigung rechtfertigen können, selbst wenn der Arbeitnehmer Mitglied des Betriebsrats und zudem schwerbehindert ist.
Die Eskalation nach der Betriebsratswahl
Der Fall spielte sich in einem Unternehmen mit rund 520 Mitarbeitern ab. Ein langjähriger Mitarbeiter, der seit vielen Jahren im Unternehmen tätig war, geriet ins Visier seines Arbeitgebers. Dieser Mitarbeiter war nicht nur Angestellter, sondern auch Mitglied im Betriebsrat (die gewählte Vertretung der Arbeitnehmer im Unternehmen) und in der vorherigen Amtszeit sogar dessen Vorsitzender. Zudem war er als schwerbehinderter Mensch anerkannt….