Ein Autofahrer dachte sich nach einem positiven Kokaintest in der Verkehrskontrolle sicher: Wenn die Dosis zu gering für ein Bußgeld ist, ist die Sache erledigt. Doch weit gefehlt: Der Nachweis des bloßen Drogenkonsums, auch in geringsten Spuren, führte zum sofortigen Entzug des Führerscheins. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen beleuchtet nun die überraschende Rechtslage, die das allgemeine Verkehrsrisiko in den Vordergrund stellt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 B 902/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
- Datum: 21.05.2025
- Aktenzeichen: 16 B 902/24
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im vorläufigen Rechtsschutz
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Betäubungsmittelrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Person, deren Fahrerlaubnis entzogen wurde und die vorläufigen Rechtsschutz beantragte.
- Beklagte: Die Behörde, die die Fahrerlaubnis entzogen hat.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Eine Person wehrte sich gegen den Entzug ihrer Fahrerlaubnis durch eine Behörde. Grund für den Entzug war der Nachweis von Kokain im Blut der Person bei einer Verkehrskontrolle, auch wenn der Konsum einige Zeit zurücklag und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob der Entzug der Fahrerlaubnis rechtmäßig war, obwohl die festgestellte Kokainkonzentration unter den Grenzwerten für das Fahren unter Drogeneinfluss lag und ein strafrechtliches Verfahren eingestellt wurde. Entscheidend war die Frage, ob bereits der Nachweis von Kokain im Blut zur Fahrerlaubnisentziehung führt, unabhängig von Menge oder Fahrbeeinträchtigung.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beschwerde der Person gegen die vorherige gerichtliche Entscheidung, die ihren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ablehnte, wurde abgewiesen. Damit bleibt der Fahrerlaubnisentzug zunächst bestehen.
- Begründung: Das Gericht bestätigte, dass die Person durch den Kokainkonsum zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Für die Fahreignung ist es unerheblich, ob eine Trennung zwischen Konsum und Fahren möglich ist, wie hoch die Konzentration des Stoffes war oder ob eine Fahrbeeinträchtigung vorlag. Die Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ändert daran nichts.
- Folgen: Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Der Entzug der Fahrerlaubnis bleibt somit in Kraft.
Der Fall vor Gericht
Kokain im Blut: Muss der Führerschein immer weg?
Jeder Autofahrer kennt die Sorge vor einer Polizeikontrolle. Was passiert, wenn dabei etwas gefunden wird? Besonders heikel wird es bei Drogen. Viele Menschen gehen davon aus, dass es auf die Menge ankommt. Wenn nur eine geringe Menge einer Droge im Blut nachgewiesen wird und man sich vollkommen fahrtüchtig fühlt, kann man dann den Führerschein behalten? Ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zeigt, dass die Antwort oft ein klares Nein ist – und das aus Gründen, die auf den ersten Blick überraschend sein können.
Der Weg vor das Gericht: Ein Streit um den Führerschein
Ein Mann, nennen wir ihn Herr K., geriet in eine Verkehrskontrolle. Ein Bluttest ergab, dass er Kokain konsumiert hatte. Die festgestellte Menge des Kokains und seines Abbauprodukts lag jedoch unter den gesetzlichen Grenzwerten, die für eine Bestrafung wegen Fahrens unter Drogeneinfluss nötig sind. Was bedeutet das konkret?…