Die Angst vor dem Verlust des Führerscheins kennt jeder, doch dieser Mann verlor seine Fahrerlaubnis nicht wegen Verkehrsverstößen. Auslöser war vielmehr eine ärztliche Diagnose über eine Suchtmittelabhängigkeit, die bei einem Routineantrag bekannt wurde. Obwohl er eine lange Abstinenz beteuerte und negative Drogentests vorwies, führte die medizinische Akte zum sofortigen Entzug des Führerscheins. Der Fall beleuchtet, wie eine solche Diagnose die Fahreignung unerwartet und unmittelbar beeinflussen kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 V 767/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: VG Bremen
- Datum: 14.05.2025
- Aktenzeichen: 5 V 767/25
- Verfahrensart: Eilverfahren
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Die Person, der die Fahrerlaubnis entzogen wurde und die gerichtlich gegen die Entziehung vorgehen wollte. Sie bestritt, fahrungeeignet zu sein und legte dar, seit zwei Jahren abstinent zu leben.
- Beklagte: Die Fahrerlaubnisbehörde, die die Fahrerlaubnis aufgrund einer diagnostizierten chronischen Suchtmittelabhängigkeit (Kokain) entzogen und die Sofortige Vollziehung angeordnet hatte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Eine Person stellte einen Antrag auf Ersatzführerschein. Später legte sie der Behörde einen Arztbrief vor, der eine chronische Suchtmittelabhängigkeit (Kokain) bestätigte. Daraufhin entzog die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis und ordnete deren sofortige Vollziehung an.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer diagnostizierten chronischen Kokainabhängigkeit rechtmäßig war. Der Kläger bestritt seine Fahrungeeignetheit und die Notwendigkeit der sofortigen Vollziehung.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht lehnte den Eilantrag ab. Dies bedeutet, dass die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis vorerst in Kraft bleibt.
- Begründung: Das Gericht sah die Fahrerlaubnisentziehung als voraussichtlich rechtmäßig an. Es stellte fest, dass eine chronische Kokainabhängigkeit die Fahreignung ausschließt und der Kläger keine einjährige Abstinenz nachweisen konnte, wie sie für die Wiedererlangung der Fahreignung bei Abhängigkeit erforderlich ist. Das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit überwiege das Interesse des Klägers.
- Folgen: Die Fahrerlaubnis bleibt dem Kläger entzogen und die sofortige Vollziehung der Entscheidung ist wirksam. Der Kläger muss die Gerichtskosten tragen.
Der Fall vor Gericht
Führerschein in Gefahr: Wenn eine ärztliche Diagnose den sofortigen Entzug bedeutet
Jeder kennt die Angst, den Führerschein zu verlieren. Meist denkt man dabei an zu schnelles Fahren, rote Ampeln oder Alkohol am Steuer. Doch was passiert, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von einer Erkrankung erfährt, die Zweifel an der Eignung zum Fahren aufkommen lässt? Ein Fall vor dem Verwaltungsgericht Bremen zeigt, wie schnell und endgültüg eine solche Entscheidung ausfallen kann, selbst wenn man jahrelang nicht negativ im Straßenverkehr aufgefallen ist. Im Mittelpunkt stand ein Mann, den wir Herr A. nennen. Er wollte einen Ersatz für seinen als verloren gemeldeten Führerschein beantragen. Bei einem Gespräch mit der zuständigen Behörde, der Fahrerlaubnisbehörde, erwähnte er von sich aus einen kürzlichen Klinikaufenthalt. Um das zu belegen, legte er später ein ärztliches Schreiben vor….