Ein Blitzerfoto, ein Punkt in Flensburg: Für die meisten Autofahrer eine lästige Routine. Doch für einen geblitzten Zahnarzt und passionierten Jäger stand plötzlich weit mehr auf dem Spiel als nur ein Bußgeld. Ein einziger Eintrag drohte seinen heißgeliebten Jagdschein zu gefährden – und damit explodierten die Anwaltskosten für seine Verteidigung. Das Landgericht Duisburg musste nun entscheiden, ob diese Mehrausgaben berechtigt waren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 69 Qs 48/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Duisburg
- Datum: 06.02.2025
- Aktenzeichen: 69 Qs 48/24
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Rechtsanwaltsvergütungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Betroffene, vertreten durch seinen Rechtsanwalt, der Beschwerde gegen die Höhe der festgesetzten Anwaltsgebühren einlegte.
- Beklagte: Die Staatskasse, die durch die Bezirksrevisorin vertreten war und eine niedrigere Gebührenfestsetzung befürwortete.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Ein Betroffener erhielt einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Nach Einspruch des Verteidigers wurde das Bußgeldverfahren eingestellt und die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse auferlegt.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die korrekte Höhe der Rechtsanwaltsgebühren, die die Staatskasse nach der Einstellung des Bußgeldverfahrens erstatten muss. Streitpunkt war, ob die vom Anwalt beantragten höheren Gebühren als „Mittelgebühr“ gerechtfertigt waren.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Landgericht gab der sofortigen Beschwerde des Anwalts statt. Es änderte den Beschluss des Amtsgerichts ab und setzte die von der Staatskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen des Betroffenen auf den vom Anwalt beantragten Betrag von 806,82 € fest.
- Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Höhe der Anwaltsgebühren nach dem Gesetz von Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten und dessen Verhältnissen abhängt. Im vorliegenden Fall waren die beantragten Mittelgebühren gerechtfertigt, da die Angelegenheit für den Betroffenen als Jäger eine besondere Bedeutung hatte und der Anwalt einen überdurchschnittlichen Beratungs- und Arbeitsaufwand leistete.
- Folgen: Die Staatskasse muss nun die vom Anwalt beantragten höheren Rechtsanwaltsgebühren vollständig erstatten. Zudem trägt die Staatskasse die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Fall vor Gericht
Ein geblitzter Zahnarzt und die Frage: Was kostet ein Anwalt wirklich?
Jeder Autofahrer kennt die Situation: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein heller Blitz und Wochen später liegt der Bußgeldbescheid im Briefkasten. Meistens wird die Strafe bezahlt und die Sache ist erledigt. Doch was passiert, wenn man sich gegen den Bescheid wehrt, einen Anwalt einschaltet und am Ende sogar Recht bekommt, weil das Verfahren eingestellt wird? Wer bezahlt dann die Kosten für den Anwalt? Genau um diese Frage drehte sich ein Urteil des Landgerichts Duisburg. Es zeigt, dass die Antwort komplizierter ist, als man denkt, und dass die persönlichen Umstände des Betroffenen eine entscheidende Rolle spielen können. Der Fall begann alltäglich: Ein Mann wurde innerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt….