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Rechtsanwälte Kotz GbR

Grundstückseigentümeranspruch auf Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung

Ganzen Artikel lesen auf: Familienrechtsiegen.de

Ein Mann übertrug seiner Frau das Familienheim, um es vor Gläubigern zu schützen – mit dem vertraglich gesicherten Versprechen, das Grundbuch würde nach einer Scheidung wieder ihn als Eigentümer ausweisen. Doch als die Ehe zerbrach, forderte sie plötzlich Miete für das Haus, in dem er wohnen blieb und das bald ihm gehören sollte. Dieser paradoxe Streit um das Nutzungsrecht landete vor Gericht und enthüllte die Tücken komplexer Eheverträge. Zum vorliegenden Urteil Az.: 15 UF 127/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Stuttgart
  • Datum: 22.10.2024
  • Aktenzeichen: 15 UF 127/24
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Familienrecht (Nutzungsentschädigung, Ehewohnung, Zugewinnausgleich)

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Ehefrau, die als Alleineigentümerin der Immobilie eine Nutzungsentschädigung vom Ehemann forderte.
  • Beklagte: Der Ehemann, der die frühere Ehewohnung bewohnt und die Zahlung einer Nutzungsentschädigung unter Verweis auf eigene Darlehenszahlungen und die Rückübertragungsverpflichtung ablehnte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Eheleute, die getrennt leben, stritten über eine Nutzungsentschädigung für die vom Ehemann bewohnte frühere Ehewohnung. Die Ehefrau ist die Alleineigentümerin der Immobilie, die ihr der Ehemann einst als Ehebedingte Zuwendung übertragen hatte, mit einer Rückübertragungsverpflichtung im Scheidungsfall.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale juristische Frage war, ob und in welcher Höhe der Ehemann eine Nutzungsentschädigung an die Ehefrau zahlen muss. Dabei spielten die notarielle Rückübertragungsvereinbarung der Immobilie und die vom Ehemann weiterhin getragenen Darlehensraten eine Rolle für die billige Festsetzung der Entschädigung.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das OLG Stuttgart verpflichtete den Ehemann zur Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung von 1.000 € ab November 2024. Zudem muss er rückständige Entschädigung in Höhe von 27.000 € für die Monate August 2022 bis Oktober 2024 nachzahlen.
  • Begründung: Das Gericht sah die Ehefrau als Alleineigentümerin grundsätzlich zu einer Nutzungsentschädigung berechtigt. Es legte die Höhe auf 1.000 € monatlich fest, was einem Abschlag von 700 € von der ortsüblichen Miete (1.700 €) entspricht. Der Abschlag wurde durch die notarielle Vereinbarung und die zeitlich begrenzte Eigentumsposition der Ehefrau begründet.
  • Folgen: Die ursprüngliche Entscheidung des Amtsgerichts wurde zugunsten der Ehefrau abgeändert, die nun eine höhere Nutzungsentschädigung erhält. Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen wurden zwischen den Parteien gegeneinander aufgehoben.

Der Fall vor Gericht


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Um den Fall zu verstehen, müssen wir einige Jahre zurückblicken. Ein Ehepaar, nennen wir sie Frau S. und Herr S….


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