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Fahrerlaubnisentziehung – Anordnung des Sofortvollzugs vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes

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Der Führerschein ist weg – ein Schicksal, das viele fürchten. Doch was, wenn die gesetzlichen Regeln kurz nach dem Entzug plötzlich grundlegend anders sind? Genau diese vertrackte Situation erlebte eine Autofahrerin, deren Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums entzogen wurde, nur wenige Tage vor Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes. Das höchste Verwaltungsgericht musste klären: Zählt dann das alte Recht oder die neue, liberalere Sicht auf die Fahreignung? Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 25.203 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: VGH München
  • Datum: 23.04.2025
  • Aktenzeichen: 11 CS 25.203
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren (vorläufiger Rechtsschutz)
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Cannabisgesetz (CanG)

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Frau, der die Fahrerlaubnis entzogen wurde und die dies gerichtlich anfocht.
  • Beklagte: Die Behörde, die die Fahrerlaubnis entzogen hat.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Antragstellerin wehrte sich gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis durch die Behörde. Hintergrund war der Konsum von Cannabis und die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln, die zu einer ärztlich festgestellten Beeinträchtigung der Fahreignung führten.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die erfolgte Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig war und aufrechterhalten bleiben konnte, insbesondere angesichts der zum 1. April 2024 geänderten Gesetzeslage zum Cannabiskonsum. Zudem wurde geprüft, ob die Behörde durch die Entziehung vor Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstieß.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Verwaltungsgerichtshof lehnte den Antrag der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab und änderte damit die gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
  • Begründung: Die Entziehung der Fahrerlaubnis war zum Zeitpunkt des behördlichen Bescheids rechtmäßig. Die zum 1. April 2024 in Kraft getretene, für Cannabiskonsumenten günstigere Rechtslage hat keine Rückwirkung auf bereits erfolgte Fahrerlaubnisentziehungen. Die Behörde war nicht verpflichtet, das Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes abzuwarten und handelte nicht treuwidrig.
  • Folgen: Die Fahrerlaubnisentziehung bleibt vorläufig wirksam. Die Antragstellerin muss, sofern sie wieder fahrgeeignet ist, ein neues Antragsverfahren zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach den nun geltenden Regelungen durchlaufen.

Der Fall vor Gericht


Ein alltäglicher Albtraum: Der Führerschein ist weg – doch dann ändert sich das Gesetz

Jeder Autofahrer fürchtet den Moment, in dem die Fahrerlaubnis entzogen wird. Doch was passiert, wenn sich kurz nach der Entziehung die Rechtslage ändert? Wenn das, was gestern noch zum Verlust des Führerscheins führte, heute vielleicht gar kein Grund mehr dafür wäre? Genau diese komplexe Frage musste der Verwaltungsgerichtshof München klären. Es ging um eine Frau, deren Führerschein wegen Cannabiskonsums entzogen wurde, kurz bevor das neue, liberalere Cannabisgesetz in Kraft trat.

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Die Geschichte begann lange vor der eigentlichen Gerichtsverhandlung. Im Februar 2022 wurde der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bekannt, dass eine Frau, wir nennen sie Frau S….


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