Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bauvertrag – unangemessene rechtliche Gestaltung – Verstoß gegen SchwarzArbG

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

Ein luxuriöser Pool und eine nüchterne Lagerhalle – zwei Bauprojekte, die zu einem erbitterten Rechtsstreit führten. Denn ein findiger Bauherr versuchte, mittels kreativer Rechnungslegung private Kosten auf das gewerbliche Projekt zu verschieben, um Steuern zu sparen. Diese bemerkenswerte Kostenverschiebung mündete schließlich vor dem Oberlandesgericht. Dort stand die Frage im Raum, ob diese Art der Vertragsgestaltung die gesamten Bauverträge unwirksam macht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 110/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Stuttgart
  • Datum: 30.04.2025
  • Aktenzeichen: 3 U 110/24
  • Rechtsbereiche: Bauvertragsrecht, Steuerrecht, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Bauunternehmen, das Werklohn für erbrachte Bauleistungen forderte und gegen die Feststellung der Nichtigkeit der Verträge durch das Landgericht Berufung einlegte.
  • Beklagte: Der Inhaber eines Haustechnikunternehmens, der die Nichtigkeit der Verträge wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geltend machte und die Rückgabe von Bürgschaften verlangte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Bauunternehmen und ein Unternehmer schlossen Verträge über den Bau einer gewerblichen Lagerhalle und eines privaten Schwimmbeckens. Sie vereinbarten, Kosten zwischen diesen Projekten zu verschieben, mutmaßlich zur Erzielung steuerlicher Vorteile. Nach Leistungsstörungen forderte das Bauunternehmen offene Zahlungen, woraufhin der Unternehmer die Verträge wegen angeblicher Nichtigkeit nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ablehnte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Rechtsfrage war, ob eine vertragliche Vereinbarung zur Kostenverschiebung zwischen privaten und gewerblichen Bauvorhaben, die steuerliche Vorteile erzielen soll, zur zivilrechtlichen Nichtigkeit der Bauverträge nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz führt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht hob das Urteil des Landgerichts auf und stellte fest, dass die Klage des Bauunternehmens dem Grunde nach gerechtfertigt ist, und verwies die Sache zur Klärung der Höhe des Anspruchs an das Landgericht zurück. Die Widerklage des Unternehmers auf Rückgabe der Bürgschaften wurde abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht befand, dass eine „unangemessene rechtliche Gestaltung“ im Sinne des Steuerrechts nicht mit einer „Verletzung steuerlicher Pflichten“ im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gleichgesetzt werden kann. Die Kostenverschiebung, auch wenn sie steuerrechtlich bedenklich sein mag, stellte keine „Schwarzleistung“ oder ein Verheimlichen von Einnahmen dar, sondern eine umstrittene Zuordnung von Kosten. Daher sind die Bauverträge nicht nichtig.
  • Folgen: Da die Bauverträge gültig sind, hat das Bauunternehmen grundsätzlich einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die genaue Höhe des Anspruchs muss nun vom Landgericht ermittelt werden. Die Forderung des Unternehmers nach Rückgabe der Bürgschaften ist unbegründet, da der Sicherungszweck der Bürgschaften fortbesteht.

Der Fall vor Gericht


Ein teurer Pool und eine günstige Lagerhalle? Der Streit um kreative Rechnungen

Jeder, der schon einmal gebaut oder renoviert hat, kennt die Aufteilung der Kosten. Besonders interessant wird es, wenn man gleichzeitig ein privates Vorhaben, wie ein Wohnhaus, und ein gewerbliches Projekt, wie ein Bürogebäude, plant….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv