Ein Mann legt Feuer in einem Waldstück, Brombeersträucher und Gras verbrennen – für viele der Inbegriff einer Waldbrandstiftung. Doch ein aktuelles Gerichtsurteil zeichnet ein unerwartet differenziertes Bild dessen, was juristisch als Wald in Brand gesetzt gilt. Es geht nicht nur um Flammen, sondern um die genaue Frage, welche Waldbestandteile vom Feuer erfasst sein müssen, damit die höchste Strafe greift. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORs 3 SRs 35/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Zweibrücken
- Datum: 10.04.2025
- Aktenzeichen: 1 ORs 3 SRs 35/24
- Verfahrensart: Beschluss
- Rechtsbereiche: Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 5 StGB)
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Angeklagte, der gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht Revision einlegte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Angeklagte hatte an zwei Stellen im Wald Feuer gelegt. An einer Stelle verbrannten Brombeersträucher und ähnliche Pflanzen auf einer Fläche von circa 24 Quadratmetern, ohne dass das Feuer auf Bäume übergriff. Das Amtsgericht Speyer verurteilte ihn daraufhin unter anderem wegen Brandstiftung.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob das Inbrandsetzen von Brombeersträuchern auf Waldboden bereits als vollendete Brandstiftung eines Waldes gilt oder nur als Versuch. Es ging um die genauen Voraussetzungen, wann ein Wald als „in Brand gesetzt“ im Sinne des Gesetzes gilt.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Speyer wurde hinsichtlich der Verurteilung wegen Brandstiftung und der Gesamtstrafe aufgehoben. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Speyer zurückverwiesen.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass das Verbrennen von Brombeersträuchern allein nicht für eine vollendete Brandstiftung eines Waldes ausreicht. Für die Vollendung muss ein wesentlicher Teil des Waldes – wie Unterholz oder Bäume – so brennen, dass das Feuer sich aus eigener Kraft weiter ausbreiten kann. Das bloße Anzünden von kleineren Sträuchern, ohne Übergreifen auf Bäume, ist lediglich als Brandstiftungsversuch zu werten.
- Folgen: Das Amtsgericht muss nun neu prüfen, ob ein Brandstiftungsversuch vorliegt und ob gegebenenfalls ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch in Frage kommt. Es könnten auch andere Straftatbestände wie Sachbeschädigung relevant sein. Über die Einzelstrafe für die Brandstiftung und die Gesamtstrafe muss neu entschieden werden.
Der Fall vor Gericht
Wann ist ein Wald wirklich „in Brand gesetzt“? Ein Gerichtsurteil erklärt die Details
Ein Spaziergang im Wald ist für viele Menschen ein Inbegriff der Erholung. Doch was passiert, wenn jemand in einem trockenen Sommer auf die Idee kommt, dort Feuer zu legen? Man denkt sofort an eine Katastrophe: lodernde Flammen, die von Baum zu Baum springen. Aber was genau muss brennen, damit die Justiz von einer vollendeten Waldbrandstiftung spricht? Reicht es, wenn am Boden liegende Äste oder ein paar Büsche Feuer fangen? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken gibt hierzu eine sehr genaue Antwort und zeigt, dass die juristische Definition präziser ist, als man im Alltag vermuten würde.
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