Ein 68-jähriger Zahnarzt erlitt bei einem Unfall schwere Handverletzungen, die seine Berufsausübung jäh einschränkten. Damit stellte sich die brisante Frage: Wie viel Verdienstausfall steht einem Freiberufler zu, der trotz Rentenalter noch voll im Berufsleben stand? Besonders umstritten war vor Gericht, ob der Schaden auch einen möglichen Wertverlust seiner Praxis umfasste und wie der tatsächliche finanzielle Verlust zu bemessen war. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 6/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken
- Datum: 17.01.2025
- Aktenzeichen: 3 U 6/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Zivilrecht, Schadensrecht (Verkehrsunfall)
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein freiberuflich tätiger Zahnarzt, der nach einem Verkehrsunfall Verletzungen erlitt und Schadensersatz für Verdienstausfall und Praxiswertminderung forderte.
- Beklagte: Die Gegenseite, bestehend aus der Haftpflichtversicherung, dem Fahrzeughalter und dem Fahrer des unfallbeteiligten Kraftfahrzeugs, deren Haftung dem Grunde nach bereits festgestellt wurde.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kläger, ein Zahnarzt, erlitt 2014 bei einem Verkehrsunfall in Frankreich Verletzungen. Die Haftung der Beklagten für den Unfall steht fest.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, inwieweit der Zahnarzt Schadensersatz für Verdienstausfall und eine behauptete Minderung des Praxiswerts nach dem Unfall geltend machen kann, insbesondere unter Berücksichtigung seines Alters und des Zeitpunkts der Schadensentstehung.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht bestätigte im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil, wonach die Beklagten dem Kläger 171.942,42 € nebst Zinsen zahlen müssen. Die weitergehende Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wurden zurückgewiesen.
- Begründung: Das Gericht sprach dem Kläger nur weitere vorgerichtliche Verzugszinsen zu. Ein höherer Anspruch auf Verdienstausfall wurde abgelehnt, da das Gericht altersbedingte Reduzierungen der Arbeitsleistung und andere Faktoren berücksichtigte. Die Forderung nach Ersatz für eine Praxiswertminderung wurde ebenfalls abgewiesen, da die Praxis nicht verkauft wurde und der Schaden sich daher nicht konkretisiert hatte.
- Folgen: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Eine weitere Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Die Verfahrenskosten wurden zwischen dem Kläger und den Beklagten anteilig aufgeteilt.
Der Fall vor Gericht
Unfall mit 68: Wie viel Verdienstausfall bekommt ein Zahnarzt, der weiterarbeiten wollte?
Ein Verkehrsunfall kann das Leben von einem auf den anderen Moment verändern, besonders für Selbstständige. Wenn die Fähigkeit zu arbeiten plötzlich eingeschränkt ist, stellt sich eine drängende Frage: Wer ersetzt das Einkommen, das nun wegfällt? Und was passiert, wenn der Betroffene bereits im Rentenalter ist, aber noch voll im Berufsleben stand? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken beleuchtet genau diese komplexen Fragen und zeigt, wie Gerichte den finanziellen Schaden eines Freiberuflers nach einem Unfall bewerten.
Der Weg durch die Gerichte: Ein langer Kampf um Schadensersatz
Alles begann im Oktober 2014. Ein damals 68-jähriger Zahnarzt, der seine eigene Praxis führte, wurde in Frankreich unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt….