Ein Rechtsblinker, doch gleichzeitig ein Schlenker nach links: Diese widersprüchliche Verkehrslage löste auf einer Landstraße einen folgenschweren Unfall aus. Ein Autofahrer hatte trotz der unklaren Situation zum Überholen angesetzt – mit unerwarteten Konsequenzen. Nun musste ein Gericht klären, wer in diesem Moment die Hauptlast der Verantwortung trug. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 94/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
- Datum: 06.02.2024
- Aktenzeichen: 7 U 94/23
- Verfahrensart: Urteil
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Fahrer eines PKW Audi, der beim Überholen eines anderen Fahrzeugs verunfallte. Er forderte Schadensersatz für Reparaturkosten und weitere Schäden.
- Beklagte: Die Haftpflichtversicherung des Fahrers des anderen beteiligten Fahrzeugs (VW), der verstorben ist. Sie beantragte die Abweisung der Klage.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Am 15. Mai 2020 kam es zu einem Verkehrsunfall. Der Kläger überholte ein vorausfahrendes Fahrzeug, das nach rechts in ein Grundstück abbiegen wollte. Der vorausfahrende Fahrer scherte hierfür zunächst nach links aus, um dann nach rechts abzubiegen. Während des Überholvorgangs des Klägers kam es zur seitlichen Kollision der Fahrzeuge.
- Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war die Verteilung der Haftung und des Schadensersatzes nach einer seitlichen Kollision. Es ging insbesondere um die Sorgfaltspflichten beim Überholen in einer unklaren Verkehrslage und beim Abbiegen unter Beachtung der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht änderte das Urteil des Landgerichts ab. Die Beklagte wurde zur Zahlung von 2.510,19 € nebst Zinsen und weiteren 334,75 € für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten verurteilt. Es wurde festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger weitere Schäden aus dem Unfall zu 40 % zu ersetzen hat, während die Klage im Übrigen abgewiesen wurde.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass beide Fahrer Verkehrsverstöße begangen hatten. Der vorausfahrende Fahrer verstieß gegen die Pflicht, sich beim Rechtsabbiegen möglichst weit rechts einzuordnen und andere nicht zu gefährden, indem er nach links ausschwenkte. Der Kläger verstieß gegen die Pflicht, beim Überholen zu blinken, fuhr rücksichtslos und überholte zudem bei unklarer Verkehrslage, was unzulässig war. Der Beitrag des Klägers zum Unfall wurde als überwiegend angesehen, da sein Überholmanöver gefährlich und unnötig war.
- Folgen: Die Kosten des Rechtsstreits wurden neu verteilt: Im ersten Rechtszug trug der Kläger 69 % und die Beklagte 31 %. Im zweiten Rechtszug trug der Kläger 38 % und die Beklagte 62 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Fall vor Gericht
Ein alltäglicher Moment im Straßenverkehr mit unerwarteten Folgen
Jeder Autofahrer kennt die Situation: Man fährt auf einer Landstraße hinter einem Fahrzeug, das deutlich langsamer ist. Der Impuls, zum Überholen anzusetzen, ist oft groß. Doch was, wenn das vordere Fahrzeug sich merkwürdig verhält? Es blinkt beispielsweise rechts, um in eine Einfahrt abzubiegen, zieht aber gleichzeitig leicht nach links in Richtung Fahrbahnmitte. Darf man in einem solchen Moment noch überholen oder muss man abwarten?…