Ein grünes Ampelmännchen gab freie Bahn – so dachte zumindest ein Radfahrer, als er eine belebte Kreuzung überquerte. Doch was für Fußgänger ein klares Signal ist, kann für Radfahrer zur gefährlichen Falle werden. Nach einer Kollision mit einem abbiegenden Auto offenbart ein Urteil nun, dass die vermeintliche Vorfahrt teuer zu stehen kommen kann. Der Fall zeigt, wie ein einfacher Blick auf die Ampel zu einem folgenschweren Irrtum führt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 12/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
- Datum: 02.10.2024
- Aktenzeichen: 7 U 12/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren, das durch Beschluss entschieden wurde
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Haftungsrecht (insbesondere Straßenverkehrsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Versicherungsvertragsgesetz, Straßenverkehrs-Ordnung), Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Fahrradfahrer, der nach einem Verkehrsunfall Schadensersatz forderte und einen Mithaftungsanteil bestritt.
- Beklagte: Die Fahrerin des unfallbeteiligten PKW, die Halterin des PKW und die Haftpflichtversicherung des PKW. Sie erkannten eine 2/3-Haftung an, bestritten aber eine volle Haftung.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Ein Fahrradfahrer kollidierte beim Überqueren einer Fußgängerfurt mit einem linksabbiegenden PKW. Der Fahrradfahrer befuhr einen linksseitigen Radweg entgegen der Fahrtrichtung und überquerte die Furt bei grüner Fußgängerampel fahrend, während der PKW-Fahrer ebenfalls Grünlicht hatte und abbiegen wollte. Der Fahrradfahrer erlitt dabei Verletzungen.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die beklagten Parteien für die Unfallschäden des Fahrradfahrers voll haften müssen oder ob der Fahrradfahrer aufgrund eigener Verkehrsverstöße ein erhebliches Mitverschulden trägt.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht beabsichtigt, die Berufung des Klägers als unbegründet zurückzuweisen. Es teilt dem Kläger mit, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und keine mündliche Verhandlung erforderlich ist.
- Begründung: Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und sah die Berufung des Klägers als unbegründet an. Es begründete das erhebliche Mitverschulden des Fahrradfahrers damit, dass er entgegen den Verkehrsregeln eine Fußgängerfurt fahrend überquerte und auf dem linksseitigen Radweg unterwegs war, wodurch ihm keine Vorfahrt zustand. Zudem hat er seine Sorgfaltspflicht verletzt; die Abwägung der Verursachungsbeiträge, die zu einem 1/3 Mitverschulden des Klägers führt, wurde als korrekt bestätigt.
- Folgen: Der Kläger erhält die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen oder die Berufung zurückzunehmen. Andernfalls wird die Berufung voraussichtlich durch Beschluss zurückgewiesen, womit der Kläger nur 2/3 seines Schadens ersetzt bekäme.
Der Fall vor Gericht
Ein Radfahrer, eine grüne Ampel und ein teurer Irrtum
Jeder kennt die Situation im Stadtverkehr: Man ist mit dem Fahrrad unterwegs und nähert sich einer Ampelkreuzung. Die Fußgängerampel schaltet auf Grün. Viele Radfahrer nutzen diese Gelegenheit, um zügig die Straße zu überqueren. Doch ist das immer erlaubt? Und was passiert, wenn es dabei zu einem Unfall mit einem abbiegenden Auto kommt?…