Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensgutachten mangelhaft – Ersatzfähigkeit der Kosten

Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de

Ein schwerer Traktorunfall, ein scheinbar klares Schadensbild – doch dann wurde das Gutachten zum Stolperstein. Der Sachverständigenbericht wies eine entscheidende Lücke auf, die den Geschädigten zum Handeln zwang. Als der Eigentümer des Unfalltraktors den Fehler kurzerhand selbst behob, entbrannte ein überraschender Rechtsstreit über die Kosten dieses lückenhaften Gutachtens. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 45/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein
  • Datum: 07.01.2025
  • Aktenzeichen: 7 U 45/24
  • Verfahrensart: Berufung
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eigentümer des beschädigten Schleppers und Geschädigter, der auf vollständigen Schadensersatz inklusive Sachverständigenkosten klagte.
  • Beklagte: Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, die dem Grunde nach haftbar war, sich aber gegen die vollständige Zahlung der Sachverständigenkosten wehrte und Berufung einlegte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger forderte von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, der Beklagten, Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Obwohl ein Sachverständigengutachten einen wirtschaftlichen Totalschaden des klägerischen Schleppers feststellte, unterließ es die Restwertermittlung. Der Kläger ermittelte den Restwert daraufhin selbst, doch die Beklagte weigerte sich, die vollständigen Gutachterkosten zu übernehmen.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob der Kläger Anspruch auf vollständigen Ersatz der Sachverständigenkosten hat. Dies betraf ein Gutachten, das bei einem wirtschaftlichen Totalschaden keine Restwertermittlung enthielt. Der Kläger hatte diesen Mangel jedoch durch eigene Initiative behoben, indem er selbst Restwertangebote einholte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht wies die Berufung der Beklagten zurück. Es bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil, wonach die Beklagte die vollen Kosten für das Sachverständigengutachten zu tragen hat.
  • Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass Sachverständigenkosten grundsätzlich zu den zu ersetzenden Schäden gehören, solange das Gutachten zweckmäßig ist. Auch ein fehlerhaftes Gutachten ist ersatzfähig, wenn der Fehler nicht dem Geschädigten zuzurechnen ist. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger den Mangel der fehlenden Restwertermittlung eigenständig und ohne zusätzliche Kosten für die Beklagte behoben, wodurch das Gutachten weiterhin nutzbar war.
  • Folgen: Die Beklagte muss die vollständigen Sachverständigenkosten für das mangelhafte, aber vom Kläger ergänzte Gutachten tragen. Zudem hat die Beklagte alle Kosten des Berufungsverfahrens zu übernehmen.

Der Fall vor Gericht


Wer zahlt für ein fehlerhaftes Gutachten nach einem Unfall?

Jeder Autofahrer fürchtet diesen Moment: Es hat gekracht. Ist der Schaden größer, wird oft ein Sachverständiger beauftragt. Dieser Experte soll objektiv feststellen, wie hoch die Reparaturkosten sind oder was das Fahrzeug vor dem Unfall noch wert war. Doch was passiert, wenn dieser Experte einen Fehler macht? Wenn sein Gutachten – also sein schriftlicher Bericht – unvollständig ist? Muss die gegnerische Versicherung die Kosten für dieses fehlerhafte Gutachten trotzdem bezahlen? Genau diese Frage musste das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil klären….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv