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Verkehrsunfallverursachung durch Katze – Tierhalterhaftung

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Ein Motorradfahrer stürzt schwer, als ihm eine Katze plötzlich vors Rad läuft – ein vermeintlich klarer Fall von Tierhalterhaftung. Doch die eigentliche juristische Schlacht entbrannte Jahre später: Galt sein Anspruch auf Schmerzensgeld als verjährt, weil die Verhandlungen mit der Versicherung über lange Zeit schwiegen? Ein Gericht musste klären, wie lange Stille währt, bevor die juristischen Uhren wieder ticken. Zum vorliegenden Urteil Az.: 112 C 618/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Aschaffenburg
  • Datum: 08.02.2024
  • Aktenzeichen: 112 C 618/23
  • Verfahrensart: Feststellungsklage
  • Rechtsbereiche: Tierhalterhaftung, Verjährungsrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Halter und Eigentümer eines Kraftrads, der nach einem Unfall Schadensersatzansprüche geltend machte und die Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden begehrte.
  • Beklagte: Der Halter einer Katze, die den Unfall verursachte, und der die Klage unter Berufung auf Verjährung abweisen lassen wollte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger stürzte im Juli 2016 mit seinem Kraftrad, als die Katze des Beklagten die Fahrbahn kreuzte und sich im Motorrad verklemmte. Der Kläger erlitt dabei eine Schulterverletzung und Sachschaden.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Schadensersatzansprüche des Klägers gegen den Beklagten zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits verjährt waren. Insbesondere wurde geprüft, ob die Verhandlungen des Klägers mit der Haftpflichtversicherung des Beklagten die Verjährung ausreichend lange gehemmt hatten.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte zum Ersatz aller zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden des Klägers aus dem Unfallereignis verpflichtet ist. Der Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
  • Begründung: Das Gericht sah die Klage als zulässig an, da ein Feststellungsinteresse des Klägers für mögliche zukünftige Schäden (wie eine sich verschlechternde Arthrose) bestand und der Beklagte die Forderung ernsthaft bestritt. Die Klage war auch begründet, da die Haftung des Beklagten unstreitig war und das Gericht keine Verjährung der Ansprüche feststellte. Die Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Beklagten hatten die Verjährung bis zur endgültigen Ablehnung der Versicherung im November 2022 gehemmt. Ein Zeitraum von etwa 1,5 Jahren ohne schriftlichen Verkehr wurde nicht als ausreichend angesehen, um ein „Einschlafen“ der Verhandlungen anzunehmen.
  • Folgen: Der Beklagte ist rechtlich dazu verpflichtet, für zukünftige Schäden des Klägers aus dem Unfall aufzukommen. Zudem muss er die entstandenen Prozesskosten tragen.

Der Fall vor Gericht


Unfall mit Folgen: Wer haftet, wenn eine Katze einen Sturz verursacht?

Jeder Tierhalter kennt die Sorge: Was passiert, wenn mein Hund oder meine Katze einen Schaden verursacht? Ein besonders heikler Fall ist, wenn ein Tier in den Straßenverkehr gerät. Genau das geschah in einem Fall, den das Amtsgericht Aschaffenburg zu entscheiden hatte. Ein Motorradfahrer stürzte, weil ihm eine Katze vors Rad lief. Doch der eigentliche Streit entzündete sich erst Jahre später an einer Frage, die für viele überraschend kommt: Kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld einfach so „verfallen“, nur weil man zu lange auf eine Einigung mit der Versicherung wartet?…


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