Eine hohe Gutschrift auf der Betriebskostenabrechnung – und gleichzeitig die Forderung nach deutlich höheren Vorauszahlungen? Diese widersprüchliche Situation eskalierte für eine Ladenmieterin in Brandenburg zum Rechtsstreit mit ihrem Vermieter. Das Amtsgericht Brandenburg musste nun klären, ob Vermieter die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen dürfen, selbst wenn der Mieter gerade ein dickes Guthaben erhalten hat. Ein Urteil, das die Spielregeln für die Nebenkostenanpassung neu beleuchtet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 30 C 17/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Brandenburg
- Datum: 05.06.2025
- Aktenzeichen: 30 C 17/24
- Verfahrensart: Klageverfahren
- Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eine ehemalige Mieterin eines Ladenlokals, die sich gegen eine vom Vermieter einseitig geforderte Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen wehrte und die Auszahlung eines Betriebskostenguthabens forderte.
- Beklagte: Der gewerbliche Vermieter des Ladenlokals, der die Betriebskostenvorauszahlungen erhöht hatte und eigene Forderungen gegen die Mieterin geltend machte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die ehemalige Mieterin eines Ladenlokals forderte die Auszahlung von Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen. Der Vermieter hatte zuvor einseitig die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen erhöht, obwohl frühere Abrechnungen Guthaben für die Mieterin auswiesen.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die rechtliche Wirksamkeit der vom gewerblichen Vermieter einseitig verlangten Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen trotz bestehender Guthaben der Mieterin. Zudem war der Anspruch der Mieterin auf Rückzahlung eines Guthabens aus einer weiteren Abrechnung strittig, da der Vermieter Gegenforderungen geltend machte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht stellte fest, dass der ursprüngliche Klageantrag bezüglich der erhöhten Vorauszahlung erledigt war. Die restliche Klage wurde abgewiesen.
- Begründung: Das Gericht befand, dass der Vermieter nicht berechtigt war, die Betriebskostenvorauszahlungen einseitig zu erhöhen, insbesondere da frühere Abrechnungen hohe Guthaben für die Mieterin zeigten. Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn die Betriebskosten tatsächlich steigen. Der erste Klagepunkt hatte sich erledigt, weil der Vermieter die Abrechnung für 2023 erstellt hatte und die Mieterin den daraus resultierenden Betrag beglichen hatte.
- Folgen: Der Rechtsstreit über die erhöhten Vorauszahlungen wurde als abgeschlossen erklärt. Die Kosten des Rechtsstreits wurden zu 27 % der Klägerin und zu 73 % dem Beklagten auferlegt.
Der Fall vor Gericht
Streit um Nebenkosten: Darf der Vermieter die Vorauszahlung trotz Guthaben erhöhen?
Jeder Mieter kennt sie: die jährliche Betriebskostenabrechnung. Oftmals führt sie zu Nachzahlungen, manchmal aber auch zu einem erfreulichen Guthaben. Doch was passiert, wenn ein Vermieter im selben Brief, in dem er ein Guthaben bescheinigt, gleichzeitig eine deutliche Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen für die Zukunft verlangt? Ist das erlaubt? Genau diese Frage musste das Amtsgericht Brandenburg klären. Ein solcher Fall landete vor Gericht, weil die Mieterin eines Ladenlokals und ihr Vermieter genau darüber in einen tiefen Konflikt gerieten. Die Entscheidung des Gerichts beleuchtet, welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben, wenn es um die Anpassung von Nebenkostenvorauszahlungen geht….