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Rechtsanwälte Kotz GbR

Auflassungsvormerkungslöschung – nachrangige nicht übernommenen Belastungen

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Ein Fall vor dem Bundesgerichtshof enthüllt, wie eine vermeintlich sichere Grundbuch-Eintragung zur finanziellen Katastrophe werden kann. Eine Großmutter wollte ihr Eigentum absichern, doch ein fataler Fehler einer Notarin bei der Rückübertragung riss die sorgsam geknüpften Schutznetze entzwei. Die fatale Folge: Ein wertvolles Grundstück wurde zwangsversteigert, und die Familie verlor einen beträchtlichen Teil ihres Vermögens. Zum vorliegenden Urteil Az.: III ZR 18/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: BGH
  • Datum: 24.04.2025
  • Aktenzeichen: III ZR 18/24
  • Verfahrensart: Beschluss
  • Rechtsbereiche: Notarhaftung, Amtshaftung, Zwangsvollstreckungsrecht, Grundbuchrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Mitglied der Erbengemeinschaft der Erblasserin, das die Notarin auf Schadensersatz aus Amtshaftung verklagt.
  • Beklagte: Die Notarin, die den Rückübertragungsvertrag beurkundete und der Amtspflichtverletzungen vorgeworfen werden.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Erblasserin übertrug 2008 Grundstücke an ihren Sohn, wobei ein Rückübertragungsrecht gesichert war. Diese Grundstücke wurden später mit Zwangssicherungshypotheken belastet. Bei der Rückübertragung 2011, von der Notarin beurkundet, wurden die Hypotheken nicht gelöscht und die Sicherung für das Rückübertragungsrecht vorzeitig aufgehoben, was zur Zwangsversteigerung eines Grundstücks führte.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der beklagten Notarin Amtspflichtverletzungen bei der Rückübertragung von Grundstücken vorzuwerfen sind, insbesondere durch mangelhafte Vertragsgestaltung oder unterlassene Löschung von Zwangssicherungshypotheken. Weiterhin war zu klären, ob ein möglicher Schadensersatzanspruch durch schuldhaft unterlassene Rechtsmittel der Klägerin oder ihrer Rechtsvorgänger ausgeschlossen ist oder wegen Mitverschuldens gemindert wird.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.
  • Begründung: Der BGH hob das Urteil auf, weil das Oberlandesgericht den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör verletzt hatte. Das OLG hatte wesentlichen Vortrag der Klägerin nicht beachtet und keine Beweise dazu erhoben, insbesondere zu der Behauptung, die Notarin habe eine falsche Rechtsauskunft erteilt. Diese Auskunft könnte das Verschulden der Klägerseite beim Unterlassen von Rechtsmitteln ausschließen oder mindern.
  • Folgen: Die Sache wird an das Oberlandesgericht zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Dieses muss nun den bisher unbeachteten Vortrag der Klägerin prüfen. Dabei sind die Fragen des Haftungsausschlusses, des Mitverschuldens und der Verjährung erneut zu bewerten.

Der Fall vor Gericht


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