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Verwaltervertrag für Wohnungseigentumsanlage unwirksam – Verwaltervergütung

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Als an fünf Nürnberger Hochhäusern wegen mutmaßlich brennbarer Dämmung die Fassaden abgerissen werden mussten, schien die Sache klar: Die Wohnungseigentümergemeinschaft wollte ihre frühere Verwaltung für den millionenschweren Schaden haftbar machen. Diese hatte die Maßnahmen ohne gültigen Beschluss veranlasst. Doch das Gericht entschied nun, dass die Gemeinschaft die gigantischen Kosten selbst tragen muss – ein überraschendes Urteil im Schatten drohender Räumung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 244 C 7118/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Nürnberg
  • Datum: 23.01.2025
  • Aktenzeichen: 244 C 7118/20 WEG
  • Verfahrensart: Urteil
  • Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
  • Beklagte: Ehemaliger WEG-Verwalter, firmierend als … GmbH

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Klägerin ist eine große Wohnungseigentümergemeinschaft, zu der fünf Hochhäuser gehören. Die Beklagte war die ehemalige WEG-Verwalterin, deren Bestellung ab 2015 gerichtlich für unwirksam erklärt wurde. Im Zuge behördlicher Auflagen zum Brandschutz (Feuerwehrzufahrt und Materialprüfung der Fassaden) beauftragte die Beklagte, ohne vorherigen Eigentümerbeschluss, den Abriss der Fassaden aufgrund einer vermeintlichen Brandgefahr durch brennbares Dämmmaterial.
  • Kern des Rechtsstreits: Kern des Streits war, ob die ehemalige Verwalterin (Beklagte) für die hohen Kosten des Fassadenabrisses an den fünf Hochhäusern schadensersatzpflichtig ist. Es ging dabei um die Legitimation der Verwalterin, die Notwendigkeit des Abrisses als Notgeschäftsführung und den Bestandsschutz der Fassaden.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht wies die Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Schadensersatz ab. Stattdessen wurde festgestellt, dass die Klägerin verpflichtet ist, die ehemalige Verwalterin (Beklagte) von allen Forderungen der Abrissfirma freizustellen. Zudem muss die Klägerin der Beklagten Schadens- und Aufwendungsersatz zahlen, falls diese Zahlungen im Zusammenhang mit dem Abriss leisten muss.
  • Folgen: Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Zudem ist sie verpflichtet, die ehemalige Verwalterin finanziell von den Forderungen der Abrissfirma freizustellen und ihr gegebenenfalls entstandene Kosten und Schäden zu erstatten.

Der Fall vor Gericht


Streit um Millionen: Wer zahlt für abgerissene Hochhausfassaden?

Jeder, der in einer Eigentumswohnung lebt, kennt die Situation: Eine große Reparatur am Gebäude steht an, und die Kosten werden auf alle Eigentümer verteilt. Doch was passiert, wenn eine Maßnahme von gigantischem Ausmaß – wie der Abriss ganzer Fassaden an fünf Hochhäusern – ohne einen gültigen Beschluss der Eigentümer durchgeführt wird? Und wenn sich später herausstellt, dass die Verwaltung, die den Abriss in die Wege leitete, möglicherweise gar nicht rechtmäßig im Amt war? Genau mit diesen Fragen musste sich das Amtsgericht Nürnberg in einem komplexen Fall beschäftigen.

Fünf Hochhäuser, ein altes Problem und eine folgenschwere Entdeckung

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine sehr große Wohnungseigentümergemeinschaft (oft als WEG abgekürzt, also die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer in einem Gebäudekomplex) mit hunderten Wohnungen, verteilt auf mehrere Gebäude, darunter fünf markante Hochhäuser. Diese Hochhäuser wurden in den 1960er Jahren erbaut….


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