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Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch – Beton fällt auf Nachbardach

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Was, wenn auf der Baustelle nebenan flüssiger Beton vom Himmel fällt? Genau das erlebte eine Berliner Anwohnerin, deren Solardach durch herabstürzende Baustoffe schwer beschädigt wurde. Die Bauherren-Versicherung kam für den Schaden auf, forderte das Geld aber vom verantwortlichen Bauunternehmen zurück. Nun musste ein Gericht klären, wer am Ende die Zeche zahlt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 U 193/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Kammergericht, 21. Zivilsenat
  • Datum: 27.05.2025
  • Aktenzeichen: 21 U 193/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Bauherrenhaftpflichtversicherer, der einen Schaden am Nachbargrundstück reguliert hat und diesen Betrag nun vom beauftragten Rohbauunternehmen zurückfordert.
  • Beklagte: Das beauftragte Rohbauunternehmen, das die Rohbauarbeiten ausführte und dessen Subunternehmer den Schaden verursachte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Während der Dachaufstockung eines Gebäudes fielen flüssiger Beton von einer Kranschaufel auf das Dach eines Nachbargebäudes und beschädigten dessen Photovoltaikanlage. Der Bauherrenhaftpflichtversicherer des Bauherrn regulierte diesen Schaden gegenüber dem Nachbarn.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob der Bauherrenhaftpflichtversicherer, der den Schaden am Nachbargrundstück reguliert hatte, diesen Betrag im Wege des gesetzlichen Forderungsübergangs von dem beauftragten Rohbauunternehmen zurückfordern kann. Der Schaden war durch einen missglückten Betontransport eines Subunternehmers des Rohbauunternehmens verursacht worden.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht gab der Berufung des Bauherrenhaftpflichtversicherers statt und änderte das Urteil der Vorinstanz. Das beklagte Rohbauunternehmen wurde verurteilt, den regulierten Schadenbetrag von 19.558,22 Euro zuzüglich Zinsen sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten an den Versicherer zu zahlen.
  • Begründung: Der Anspruch des Versicherers auf Rückforderung des gezahlten Betrages ist begründet, da der ursprüngliche Anspruch des Bauherrn auf den Versicherer übergegangen ist. Die Bauherrin haftete dem Nachbarn für den Schaden nachbarrechtlich, da die Beton-Einwirkung von ihrem Grundstück ausging und vom Nachbarn nicht abgewehrt werden konnte. Die Bauherrin hatte wiederum einen vertraglichen Ersatzanspruch gegen das Rohbauunternehmen, da dieses seine Pflichten aus dem Bauvertrag verletzte und auch für Fehler seiner Subunternehmer einzustehen hat.
  • Folgen: Das beklagte Rohbauunternehmen muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und eine Revision des Urteils wurde nicht zugelassen, wodurch die Entscheidung endgültig ist.

Der Fall vor Gericht


Wenn auf der Baustelle etwas schiefgeht: Wer zahlt für Schäden am Nachbarhaus?

Jeder, der neben einer Baustelle wohnt, kennt den Lärm, den Staub und die Unannehmlichkeiten. Doch was passiert, wenn nicht nur Dreck, sondern handfester Schaden am eigenen Eigentum entsteht? Wenn zum Beispiel Baumaterial auf das eigene Dach fällt und etwas zerstört? Ein solcher Fall landete vor dem Kammergericht Berlin. Das Gericht musste eine komplexe Kette von Verantwortlichkeiten entwirren, um zu klären, wer am Ende für den Schaden aufkommen muss: Der Bauherr, das von ihm beauftragte Bauunternehmen oder dessen Versicherung?…


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