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Mieterhöhung – Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

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Eine Vermieterin wollte die Miete erhöhen und untermauerte ihr Verlangen mit einem Sachverständigen-Gutachten. Doch dieses Dokument fiel vor Gericht als völlig unzureichend durch. Das Landgericht Lüneburg urteilte scharf: Statt klarer Fakten sei das vorgelegte Gutachten nicht mehr als „Kaffeesatzlesen“. Ein Urteil, das die Latte für die Begründung einer Mieterhöhung deutlich höher legt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 S 4/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Lüneburg
  • Datum: 02.04.2025
  • Aktenzeichen: 6 S 4/25
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Mietrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Vermieterin, die eine Mieterhöhung verlangte und nach der Ablehnung durch die Mieter Klage erhob.
  • Beklagte: Die Mieter, die der Mieterhöhung nicht zustimmten und die Abweisung der Klage beantragten.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Vermieterin forderte von ihren Mietern eine Mieterhöhung unter Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten. Die Mieter verweigerten die Zustimmung zur Erhöhung, woraufhin die Vermieterin Klage erhob.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob das von der Vermieterin vorgelegte Sachverständigengutachten die formalen Anforderungen des Gesetzes zur Begründung einer Mieterhöhung erfüllte, insbesondere ob es für die Mieter nachvollziehbar war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung der Vermieterin gegen das erstinstanzliche Urteil wurde zurückgewiesen. Die Klage der Vermieterin wurde als unzulässig abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht befand, dass das von der Vermieterin vorgelegte Sachverständigengutachten nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprach, da es für die Mieter nicht nachvollziehbar war und keine klare Einordnung der Wohnung in das örtliche Preisgefüge ermöglichte. Ein formell unzulässiges Mieterhöhungsverlangen führt zur Unzulässigkeit der Klage.
  • Folgen: Die Vermieterin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Eine Revision wurde nicht zugelassen, da es sich um eine Einzelfallentscheidung ohne grundsätzliche Bedeutung handelte.

Der Fall vor Gericht


Mieterhöhung per Post: Wann ist ein Gutachten wirklich ein Beweis?

Viele Mieter kennen die Situation: Ein Brief vom Vermieter liegt im Briefkasten, der eine Erhöhung der Miete ankündigt. Um zu belegen, dass die neue Miete gerechtfertigt ist, wird oft ein Gutachten eines Sachverständigen beigelegt. Dieses Dokument soll beweisen, dass die geforderte Miete der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht – also dem, was für ähnliche Wohnungen in der Nachbarschaft im Durchschnitt bezahlt wird. Doch was muss in einem solchen Gutachten eigentlich stehen, damit es vor Gericht Bestand hat? Ein Urteil des Landgerichts Lüneburg gibt hierzu klare Antworten.

Ein Streit um 31,36 Euro landet vor Gericht

In dem konkreten Fall stritten sich eine Vermieterin und ihre Mieter um eine Mieterhöhung für eine Wohnung in der Stadt S. Die Miete sollte von 576,24 Euro um 31,36 Euro auf 607,60 Euro pro Monat steigen. Um dieses Verlangen zu untermauern, schickte die Vermieterin, die in diesem Verfahren die Klägerin war, ihren Mietern ein Gutachten des Sachverständigen A. N. mit. Dieses sollte belegen, dass die neue Miete fair und ortsüblich ist. Die Mieter, die vor Gericht die Beklagten waren, sahen das anders. Sie waren mit der Erhöhung nicht einverstanden und verweigerten ihre Zustimmung….


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