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Bandscheibenvorfall Berufsunfähigkeit: Wann zahlt die Versicherung & was tun?

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Ein plötzlicher Schmerz im Rücken – und von einem Moment auf den anderen steht Ihre berufliche Zukunft auf dem Spiel. Ein Bandscheibenvorfall ist mehr als nur eine Diagnose; er wirft eine erschreckende Frage auf: Können Sie Ihren Job noch ausüben, oder droht die Berufsunfähigkeit? Dieses existenzielle Damoklesschwert schwebt über Ihnen, wenn die finanzielle Existenz am seidenen Faden hängt.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Berufsunfähigkeit (BU) bei Bandscheibenvorfall ist komplex; die private BU-Versicherung zahlt bei Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf zu ≥ 50 % für voraussichtlich ≥ 6 Monate auszuüben.
  • Entscheidend ist die Beeinträchtigung prägender Kerntätigkeiten des Berufs, nicht nur die reine Stundenanzahl.
  • Lückenlose ärztliche Dokumentation funktioneller Einschränkungen und eine präzise Tätigkeitsbeschreibung sind für den BU-Antrag essenziell.
  • Achtung: Falschangaben bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht sind eine Hauptursache für Leistungsverweigerung.
  • Die staatliche Erwerbsminderungsrente deckt nur die allgemeine Arbeitsfähigkeit ab, ist meist gering und ersetzt keine private BU-Vorsorge.
  • Suchen Sie bei Ablehnung des BU-Antrags unbedingt professionelle Hilfe durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Bandscheibenvorfall: Wann bin ich wirklich berufsunfähig?

Die Diagnose trifft viele Menschen wie ein Schlag: Bandscheibenvorfall. Neben den Schmerzen und körperlichen Einschränkungen drängt sich sofort eine existenzielle Frage auf: Kann ich meinen Beruf noch ausüben? Bin ich jetzt berufsunfähig? Diese Sorge ist verständlich, denn sie berührt die finanzielle Lebensgrundlage. Doch eine einfache Ja-oder-Nein-Antwort gibt es selten. Ob ein Bandscheibenvorfall zur Berufsunfähigkeit führt, ist eine komplexe Frage, die von medizinischen Befunden, den Anforderungen Ihres Berufs und den Details Ihres Versicherungsschutzes abhängt.

Mehr als nur Rückenschmerz: Was ein Bandscheibenvorfall wirklich bedeutet

Um die juristischen Folgen zu verstehen, ist ein Blick auf die medizinischen Grundlagen unerlässlich. Unsere Bandscheiben sind die Stoßdämpfer der Wirbelsäule. Sie bestehen aus einem festen äußeren Faserring und einem weichen, gallertartigen Kern. Bei einem Bandscheibenvorfall, medizinisch Prolaps genannt, reißt dieser Faserring, und Teile des Kerns treten in den Wirbelkanal aus. Das ist mehr als eine bloße Vorwölbung (Protrusion) und hat oft eine ungünstigere Prognose.

Typische Symptome und ihre Tücken

Die Folgen können sehr unterschiedlich sein. Viele spüren lokale Rücken- oder Nackenschmerzen. Drückt das ausgetretene Gewebe jedoch auf eine Nervenwurzel, kann der Schmerz in Arme oder Beine ausstrahlen. Taubheitsgefühle, Kribbeln oder sogar Muskelschwäche sind typische Begleiterscheinungen. In seltenen, aber ernsten Fällen kann es zu Lähmungen oder Störungen der Blasen- und Darmfunktion kommen – ein medizinischer Notfall, der sofortiges Handeln erfordert. Entscheidend für die spätere rechtliche Bewertung ist jedoch: Die Stärke der Symptome ist sehr subjektiv. Ein deutlicher Befund auf einem MRT-Bild muss nicht zwangsläufig mit starken Schmerzen oder massiven Einschränkungen einhergehen. Umgekehrt können quälende Schmerzen bestehen, obwohl das MRT-Bild vergleichsweise unauffällig ist. Diese Diskrepanz zwischen objektivem Befund und subjektivem Leiden ist eine der größten Herausforderungen bei der späteren Beurteilung eines Leistungsanspruchs gegenüber einer Versicherung….


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