Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Ablehnungsrecht gemäß § 406 ZPO gegen Hilfspersonen wegen Befangenheit

Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de

Jeder Bauherr kennt die Sorge vor versteckten Mängeln, die einen Baustreit unausweichlich machen können. Wenn dann ein gerichtlich bestellter Sachverständiger für Klarheit sorgen soll, wird dessen Objektivität zum zentralen Thema. Ein aktueller Fall vor dem Kammergericht Berlin enthüllt nun, wann ein solcher Experte tatsächlich als voreingenommen gilt – und ob diese Regeln auch für seine Helfer gelten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 W 23/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Kammergericht
  • Datum: 29.05.2025
  • Aktenzeichen: 21 W 23/25
  • Verfahrensart: Sofortige Beschwerde

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Partei, die Mängel an Bauleistungen und Mängelbeseitigungskosten geltend macht.
  • Beklagte: Die Partei, die sich gegen die Forderungen der Klägerin wehrt und wiederholt gerichtlich bestellte Sachverständige wegen Befangenheit ablehnte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Parteien stritten über Mängel an Bauleistungen und deren Beseitigungskosten. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger sollte mit Unterstützung eines Beigestellten ein Gutachten zur Klärung erstellen. Die Beklagte versuchte wiederholt, sowohl den Sachverständigen als auch die beigestellte Person wegen Befangenheit abzulehnen.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob die wiederholte Ablehnung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen und seiner beigestellten Person wegen Befangenheit zulässig und begründet war, insbesondere wenn der Ablehnungsgrund aus dem Gutachten selbst abgeleitet wurde.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die sofortige Beschwerde der Beklagten wurde zurückgewiesen. Damit blieb die Ablehnung der Sachverständigen unbegründet. Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen; eine weitere Anfechtung der Entscheidung ist nicht möglich.
  • Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das Ablehnungsrecht wegen Befangenheit nur für den gerichtlich bestellten Sachverständigen gilt, nicht aber für seine beigestellten Hilfskräfte. Die beigestellte Person hatte keine eigenständige Gutachterstellung. Zudem wurde keine Verletzung der Neutralitätspflicht des Hauptsachverständigen festgestellt.

Der Fall vor Gericht


Streit am Bau: Wann gilt ein Experte als befangen?

Jeder, der schon einmal ein Haus gebaut oder eine große Renovierung beaufsichtigt hat, kennt die Sorge: Was, wenn am Ende etwas nicht stimmt? Wenn es zu einem Streit über Baumängel kommt, landet der Fall oft vor Gericht. Da Richter keine Bauexperten sind, bestellen sie meist einen unabhängigen Fachmann, einen sogenannten Sachverständigen. Dieser soll die Mängel prüfen und dem Gericht helfen, eine Entscheidung zu treffen. Doch was passiert, wenn eine der Parteien dem Sachverständigen nicht traut und ihn für voreingenommen hält? Genau diese Frage musste das Kammergericht Berlin in einem komplexen Fall klären.

Der lange Weg zum Gutachten

Die Ausgangslage war ein typischer Baustreit. Eine Klägerin und ein beklagtes Unternehmen stritten sich über Mängel an Bauleistungen und die Kosten für deren Beseitigung. Um Klarheit zu schaffen, beauftragte das zuständige Landgericht Berlin einen Experten, den Sachverständigen Dipl.-Ing. S. Für eine ganz spezielle Fachfrage durfte dieser Sachverständige außerdem einen weiteren Experten, Professor Dipl.-Ing. P, als Helfer hinzuziehen. Schon kurz nach der Beauftragung kam es zu ersten Problemen….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv