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Verkehrsunfall unter Beteiligung Fahrradfahrer – Vorfahrtsverletzung Autofahrer

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Ein scheinbar alltäglicher Abbiegevorgang von einem Feldweg auf eine Landstraße endete in einer folgenschweren Kollision zwischen einem Auto und einem Radfahrer. Brisant dabei: Die Streitfrage drehte sich um die Vorfahrt auf dem direkt parallel zur Fahrbahn verlaufenden Radweg. Gilt für ihn das gleiche Recht wie für die Hauptstraße, oder ist er ein eigenständiger Verkehrsweg? Diese knifflige Frage musste das Landgericht Frankenthal nun endgültig klären. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 C 485/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Frankenthal
  • Datum: 24.03.2023
  • Verfahrensart: Berufung

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Autofahrerin, die von einem Feldweg auf einen Radweg fuhr und dort mit einem Fahrradfahrer kollidierte. Sie war der Ansicht, der Radweg sei nicht vorfahrtsberechtigt gewesen und forderte Schadensersatz für ihr Fahrzeug.
  • Beklagte: Ein Fahrradfahrer, der auf dem Radweg fuhr und mit dem Pkw der Klägerin kollidierte. Er beantragte die Klageabweisung und forderte mit Widerklage Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Am 8. Juli 2020 ereignete sich ein Verkehrsunfall auf der L530 an der Einmündung eines Feldwegs. Eine Autofahrerin (Klägerin) kollidierte beim Überqueren eines parallel zur L530 verlaufenden Radwegs mit einem Fahrradfahrer (Beklagter). Beide Parteien erlitten Sachschäden und der Fahrradfahrer auch Personenschäden.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentrale Frage war, ob der Radweg, auf dem der Fahrradfahrer unterwegs war, als Teil der Landstraße am Vorfahrtsrecht teilhatte oder als eigenständiger Weg kein solches Vorfahrtsrecht besaß. Davon hing die Klärung der Haftungsfrage für den Verkehrsunfall ab.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht Frankenthal wies die Berufung der Klägerin gegen das erstinstanzliche Urteil ab. Damit wurde die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt, die Klage der Autofahrerin abzuweisen und der Widerklage des Fahrradfahrers teilweise stattzugeben.
  • Begründung: Das Gericht sah den Radweg als straßenbegleitend an, da er über die gesamte übersehbare Strecke parallel zur Landstraße verläuft und nur durch eine schmale bewachsene Fläche getrennt ist. Daher nahm der Radweg am Vorfahrtsrecht der Landstraße teil, welches die Klägerin als Autofahrerin verletzt hatte.
  • Folgen: Die Klägerin muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, wodurch die Entscheidung endgültig wird.

Der Fall vor Gericht


Radfahrer auf Landstraßen: Wer hat Vorfahrt, wenn ein Radweg eine Straße kreuzt?

Jeder Autofahrer kennt die Situation: Man möchte von einem Feldweg oder einer kleinen Nebenstraße auf eine Landstraße abbiegen. Man achtet auf Autos von links und rechts. Aber was ist mit dem Radweg, der parallel zur Landstraße verläuft? Muss man auch Radfahrern Vorfahrt gewähren, die auf diesem Weg herannahen? Genau diese Frage musste das Landgericht Frankenthal in einem Urteil klären, nachdem es zu einem Unfall zwischen einer Autofahrerin und einem Radfahrer gekommen war.

Der Unfall: Eine Kollision an der Einmündung

An einem Sommernachmittag im Juli 2020 näherte sich eine Autofahrerin in ihrem Pkw einer Landstraße. Sie kam aus einem Feldweg, der in die Landstraße mündete. Ihr Ziel war es, auf die Landstraße aufzufahren. Parallel zu dieser Landstraße verlief ein Radweg….


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