Ein kleines Paket, randvoll mit einem lebenswichtigen Medikament im Wert von 360.000 Euro, sollte sicher sein Ziel erreichen. Doch auf dem internationalen Transportweg ging die empfindliche Fracht verloren und wurde unbrauchbar. Wer haftet für den Millionenschaden, wenn ein simpler Fehler solch immense Kosten verursacht? Ein Gerichtsurteil enthüllt nun die überraschenden Grenzen der Haftung im internationalen Transportwesen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 44/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Hanau
- Datum: 11.09.2024
- Aktenzeichen: 6 O 44/21
- Rechtsbereiche: CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), HGB (Handelsgesetzbuch), AMG (Arzneimittelgesetz), Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Versicherungsunternehmen, das die Ansprüche des ursprünglichen Warenbesitzers (Hersteller von Arzneimitteln) übernommen hatte. Es forderte den vollen Schadensersatz für ein durch unsachgemäße Lagerung beschädigtes Medikament.
- Beklagte: Ein auf temperaturgeführte Transporte spezialisiertes Speditionsunternehmen, das mit dem Transport des Medikaments beauftragt war. Das Unternehmen und ein von ihm beauftragtes Subunternehmen bestritten eine unbegrenzte Haftung.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Ein Speditionsunternehmen sollte ein sehr hochwertiges Medikament transportieren, bei dem eine konstante Temperatur von 2-8 Grad Celsius einzuhalten war. Während des Transports wurde das Medikament fälschlicherweise an einer Zwischenstation entladen und dort nicht im erforderlichen Temperaturbereich gelagert, wodurch es unbrauchbar wurde.
- Kern des Rechtsstreits: Die Kernfrage war, ob das Speditionsunternehmen für den vollen Warenwert des beschädigten Medikaments haftbar ist oder ob seine Haftung gemäß internationaler Transportvorschriften (CMR) begrenzt ist, weil keine vorsätzliche oder leichtfertige Schädigung nachgewiesen werden konnte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht verurteilte das Speditionsunternehmen zur Zahlung von 81,30 Euro nebst Zinsen. Die Klage auf den vollen Warenwert des Medikaments wurde im Übrigen abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass das Speditionsunternehmen für die Beschädigung des Gutes haftet. Die Haftung ist jedoch gemäß den Regelungen der CMR auf einen Betrag pro Kilogramm des Frachtgutes begrenzt. Eine unbegrenzte Haftung, die bei vorsätzlichem oder leichtfertigem Verhalten eintreten würde, wurde verneint, da dem Fahrer oder der Organisation kein solches Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte.
- Folgen: Für das Versicherungsunternehmen bedeutet dies, dass es den Großteil seiner Forderung nicht durchsetzen konnte. Es muss zudem die Verfahrenskosten tragen. Das Speditionsunternehmen profitiert von der Haftungsbeschränkung.
Der Fall vor Gericht
Ein verlorenes Paket, ein Millionenschaden und die Frage: Wer haftet?
Jeder kennt das Gefühl, auf ein wichtiges Paket zu warten. Manchmal ist der Inhalt nicht nur teuer, sondern auch empfindlich, wie zum Beispiel Medikamente, die eine konstante Kühlung benötigen. Doch was passiert, wenn genau so eine Sendung auf dem Transportweg verloren geht, falsch abgeladen wird und dadurch unbrauchbar wird? Wer muss für den Schaden aufkommen, der schnell Hunderttausende Euro betragen kann?…