Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Girovertrag – ordentliche Kündigung bei Nichterteilung der Zustimmung zu Preisverzeichnis

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Jeder kennt die Schreiben der Bank mit neuen AGB – doch was geschieht, wenn man die geforderte Zustimmung verweigert? Genau diese Frage eskalierte zu einem Rechtsstreit, nachdem eine Sparkasse einem Kunden kurzerhand das Girokonto kündigte. Der Grund: Über ein Jahr hinweg hatte der Kunde sich standhaft geweigert, den aktualisierten Geschäftsbedingungen zuzustimmen. Nun musste das Landgericht Flensburg klären, ob die Bank zu diesem drastischen Schritt berechtigt war. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 T 1/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Flensburg
  • Datum: 28.03.2023
  • Aktenzeichen: 3 T 1/23
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren (sofortige Beschwerde)

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kunde, dessen Girokonto von der Sparkasse gekündigt wurde und der die Fortführung des Kontos im Wege einstweiligen Rechtsschutzes begehrte.
  • Beklagte: Eine Sparkasse, die dem Kunden wegen fehlender Zustimmung zu aktualisierten Geschäftsbedingungen das Girokonto gekündigt hatte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kunde unterhielt ein Girokonto bei der Sparkasse. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs forderte die Sparkasse den Kunden wiederholt zur Zustimmung zu ihren geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf. Da der Kunde nicht zustimmte, kündigte die Sparkasse das Girokonto. Der Kunde beantragte einstweiligen Rechtsschutz gegen die Kündigung, was das Amtsgericht ablehnte. Daraufhin legte der Kunde sofortige Beschwerde beim Landgericht ein.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob eine Sparkasse ein Girokonto ordentlich kündigen darf, wenn der Kunde den nach einem BGH-Urteil notwendigen aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen trotz mehrfacher Aufforderung nicht zugestimmt hat, und ob der Kunde in einem solchen Fall einen Anspruch auf Fortführung des Kontos im Wege einer einstweiligen Verfügung hat.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die sofortige Beschwerde des Kunden gegen den Beschluss des Amtsgerichts wurde zurückgewiesen. Der Kunde hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
  • Begründung: Das Landgericht wies die Beschwerde ab, weil dem Kunden kein Anspruch auf Fortführung des Kontos zustand. Die Sparkasse hatte den der Kontoführung zugrundeliegenden Vertrag wirksam ordentlich gekündigt, da ihr dieses Kündigungsrecht aus den AGB und dem Gesetz zustand. Die fehlende Zustimmung des Kunden zu den aktualisierten Geschäftsbedingungen trotz mehrfacher Aufforderung stellte einen sachgerechten Grund für die Ordentliche Kündigung dar, da der Zahlungsverkehr ein Massengeschäft ist und die Rationalisierung durch AGB unerlässlich ist.

Der Fall vor Gericht


Streit ums Girokonto: Wenn die Zustimmung zu neuen AGB verweigert wird

Jeder mit einem Bankkonto kennt es: Regelmäßig flattern Briefe oder E-Mails von der eigenen Bank ins Haus, in denen neue allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB, also das „Kleingedruckte“ eines Vertrags) angekündigt werden. Oft wird um Zustimmung gebeten. Doch was passiert eigentlich, wenn man diese Zustimmung einfach nicht erteilt? Ignoriert man die Schreiben oder lehnt die neuen Regeln aktiv ab? Genau mit dieser Frage musste sich das Landgericht Flensburg beschäftigen, nachdem eine Sparkasse einem Kunden das Konto gekündigt hatte, weil dieser sich weigerte, die neuen Vertragsbedingungen zu akzeptieren.

Der lange Weg zur Kündigung: Was genau ist passiert?

Ein Kunde unterhielt bei einer Sparkasse seit Längerem ein Girokonto….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv