Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

Was tun, wenn die Rechnung für die Elektroinstallation im Haus höher ausfällt als erwartet? Ein Bauherr versuchte den Vertrag zu widerrufen und sein bereits gezahltes Geld zurückzubekommen. Doch das Gericht urteilte nun: Einmal verbaute Kabel und Komponenten können nicht einfach zurückgegeben werden. Stattdessen muss der Bauherr eine Bauhandwerkersicherheit leisten – ein unerwarteter Ausgang für den Bauherrn. Zum vorliegenden Urteil Az.: 17 O 85/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Essen
  • Datum: 19.07.2024
  • Aktenzeichen: 17 O 85/21
  • Rechtsbereiche: Bauvertragsrecht, Verbraucherrecht (Widerrufsrecht)

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Rechtsnachfolgerin des Bauunternehmers, die Ansprüche aus dem Werkvertrag übernommen hat und die Zahlung einer Vergütung sowie die Stellung einer Bauhandwerkersicherheit forderte.
  • Beklagte: Der Bauherr, der die Elektroinstallation in seinem Haus beauftragte, eine Abschlagszahlung leistete und später den Vertrag widerrief sowie Mängel geltend machte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Bauherr beauftragte einen Bauunternehmer mit der Erneuerung der Elektroinstallation in seinem Haus und leistete eine Abschlagszahlung. Später trat der Bauunternehmer seine Ansprüche an die Klägerin ab, woraufhin der Bauherr den Bauvertrag widerrief und die Rückzahlung der Abschlagszahlung forderte.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob dem Bauherrn ein Widerrufsrecht für den Bauvertrag zustand, das zur Rückzahlung der Abschlagszahlung führen würde, und ob die Klägerin die Stellung einer Bauhandwerkersicherheit verlangen konnte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht verurteilte den Bauherrn, eine Bauhandwerkersicherheit in Höhe von 5.500,00 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 627,13 € nebst Zinsen an die Klägerin zu zahlen. Die Klage im Übrigen und die Widerklage des Bauherrn wurden abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass ein Bauvertrag vorlag und die Klägerin die Forderung wirksam erworben hatte. Es verneinte das Widerrufsrecht des Bauherrn, da der Vertrag als Lieferung untrennbar vermischter Waren zu qualifizieren sei und keine erheblichen Umbaumaßnahmen im Sinne eines Verbraucherbauvertrags vorlagen. Die Einwände des Bauherrn wegen Mängeln und die Widerklage auf Rückzahlung der Abschlagszahlung wurden als unerheblich oder unzulässig abgewiesen.
  • Folgen: Der Bauherr muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Ein Handschlag, eine Renovierung und ein Streit ums Geld

Wer ein älteres Haus kauft, kennt das Problem: Oft muss mehr erneuert werden als anfangs gedacht. So erging es auch einem Mann, Herrn M., der nach dem Kauf eines Hauses feststellte, dass die gesamte Elektroinstallation veraltet war und den modernen Sicherheitsstandards nicht mehr entsprach. Er traf sich Ende September 2020 mit einem Bauunternehmer direkt in dem Haus. Nach einer kurzen Prüfung war klar: Alles muss neu. Am 6. Oktober 2020 beauftragte Herr M. den Bauunternehmer per Handschlag mit den Arbeiten. Doch was genau wurde vereinbart? Hier gingen die Meinungen später auseinander. Der Bauunternehmer und das Unternehmen, das später seine Forderungen übernahm, behaupteten, man habe sich auf eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand geeinigt und Kosten zwischen 22.000 und 30.000 Euro in Aussicht gestellt. Herr M….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv