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Verkehrsunfall durch Auffahren auf PKW an Stauende – Schadensersatz

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Ein gewöhnlicher Stau auf der Bundesstraße endete für einen Autofahrer mit einem jähen Schrecken und schwerwiegenden Verletzungen. Als ein LKW auf sein stehendes Fahrzeug krachte, brach er sich einen Lendenwirbel und erlitt eine Gehirnerschütterung. Plötzlich stand nicht mehr nur der Blechschaden, sondern die Frage nach angemessenem Schmerzensgeld für sein dauerhaftes Leid im Raum. Ein Gericht musste nun klären, welche Entschädigung einem Unfallopfer in solch einem Fall zusteht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 1020/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Aurich
  • Datum: 08.12.2023
  • Aktenzeichen: 3 O 1020/22

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger forderte Schmerzensgeld und Ersatz für materielle Schäden aufgrund einer Wirbelfraktur und Gehirnerschütterung durch den Unfall. Er behauptete langanhaltende Schmerzen und Einschränkungen und sah einen Anspruch auf mindestens 7.000 Euro Schmerzensgeld.
  • Beklagte: Die Beklagte hatte bereits den Sachschaden am Fahrzeug reguliert und 800 Euro Schmerzensgeld gezahlt, beantragte aber ansonsten die Abweisung der Klage.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Am 22. Juli 2021 fuhr der Fahrer eines bei der Beklagten versicherten LKW auf das stehende Fahrzeug des Klägers auf. Die grundsätzliche Haftung der Beklagten für die Unfallfolgen ist unstreitig.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Klärung und Bemessung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen sowie die Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden nach einem Verkehrsunfall.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung weiterer 6.200 Euro Schmerzensgeld und 76,63 Euro für Medikamente und Arztbericht. Zudem wurde festgestellt, dass die Beklagte für zukünftige materielle und immaterielle Schäden haften muss und den Kläger von 1.214,99 Euro Anwaltskosten freizustellen hat.
  • Begründung: Das Gericht hielt ein Gesamtschmerzensgeld von 7.000 Euro für angemessen, basierend auf dem Gutachten über die Wirbelfraktur und Gehirnerschütterung des Klägers und den daraus resultierenden dauerhaften Beeinträchtigungen. Die materiellen Schäden und der Feststellungsanspruch für zukünftige Schäden wurden aufgrund von Nachweisen und der noch nicht abgeschlossenen Schadensentwicklung als begründet erachtet. Auch die Rechtsanwaltskosten waren größtenteils zu erstatten.

Der Fall vor Gericht


Auffahrunfall mit Folgen: Gerichtsurteil zu Schmerzensgeld und weiteren Ansprüchen

Viele kennen es vielleicht aus eigener Erfahrung oder Erzählungen: Man steht im Straßenverkehr, zum Beispiel an einem Stauende, und plötzlich kracht es von hinten. Ein Auffahrunfall. Neben dem Blechschaden am Auto geht es oft auch um Verletzungen und die Frage, wer dafür aufkommt. Genau um einen solchen Fall und die daraus resultierenden finanziellen Forderungen ging es in einem Urteil des Landgerichts Aurich. Der Unfall ereignete sich bereits am 22. Juli 2021. Herr K. (der Kläger in diesem Fall) hielt mit seinem Auto verkehrsbedingt an einem Stauende auf der Bundesstraße B210. Ein LKW-Fahrer, dessen Fahrzeug bei einer Versicherung (der Beklagten in diesem Fall) haftpflichtversichert war – das bedeutet, die Versicherung kommt für Schäden auf, die der LKW anderen zufügt – übersah das Stauende. Der LKW fuhr auf das stehende Fahrzeug von Herrn K. auf….


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