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Verjährung eines Anspruchs aus § 852 BGB

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Ein Autokauf kann teure Folgen haben, besonders wenn sich der Hersteller einer Täuschung bedient. Genau das warf ein Käufer einem großen deutschen Automobilkonzern vor, da sein Dieselmotor eine umstrittene Abschalteinrichtung enthielt. Obwohl das Landgericht Bayreuth die sittenwidrige Täuschung des Konzerns prinzipiell bestätigte, ging der Kläger unerwartet leer aus. Der Grund: Sein Anspruch auf Schadensersatz war schlichtweg verjährt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 31 O 620/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Bayreuth
  • Datum: 05.07.2021
  • Aktenzeichen: 31 O 620/20
  • Verfahrensart: Endurteil

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Person, die Schadensersatz vom Fahrzeughersteller forderte, nachdem sie ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung erworben hatte.
  • Beklagte: Der Fahrzeughersteller Volkswagen, der den Motor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung herstellte und die Klageabweisung beantragte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger erwarb 2009 einen Volkswagen mit einem Motor, der eine vom Hersteller 2015 eingeräumte, Unzulässige Abschalteinrichtung enthielt. Der Kläger forderte daraufhin Schadensersatz vom Hersteller.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob dem Kläger ein Schadensersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung zustand und ob dieser Anspruch zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits verjährt war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage des Klägers auf Schadensersatz wurde abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  • Begründung: Dem Kläger stand zwar grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu, dieser war jedoch bei Klageerhebung verjährt. Dies betraf sowohl den Hauptanspruch (Verjährung Ende 2018) als auch den hilfsweise geltend gemachten Anspruch (Verjährung Ende 2019).
  • Folgen: Der Kläger erhält keinen Schadensersatz und muss die anfallenden Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite tragen.

Der Fall vor Gericht


Ein Autokauf mit teuren Folgen: Warum ein Käufer trotz Täuschung leer ausging

Ein Autokauf ist oft eine große Investition. Man verlässt sich darauf, dass das Fahrzeug den Angaben des Herstellers entspricht und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Doch was passiert, wenn sich später herausstellt, dass der Hersteller bei wichtigen Eigenschaften getäuscht hat? Genau diese Frage stand im Mittelpunkt eines Rechtsstreits vor dem Landgericht Bayreuth, bei dem es um einen bekannten Automobilhersteller und eine sogenannte unzulässige Abschalteinrichtung in einem Dieselmotor ging.

Der Weg vor Gericht: Was genau war passiert?

Der Kläger, nennen wir ihn Herrn S., kaufte am 20. Februar 2009 bei einem Vertragshändler einen neuen Volkswagen der Marke V. Der Preis für das Fahrzeug betrug 21.428,01 Euro. In diesem Auto war ein Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, der vom beklagten Fahrzeughersteller, einem großen deutschen Automobilkonzern, produziert wurde. Die Besonderheit dieses Motors: Er verfügte über eine spezielle Software, eine sogenannte Umschaltlogik. Das ist eine Technik, die erkennt, ob sich das Auto auf einem Prüfstand zur Messung der Abgaswerte befindet oder ob es normal auf der Straße gefahren wird. Je nach Situation passte die Software die Motorsteuerung und damit die Abgasreinigung an. Im Herbst 2015 räumte der Fahrzeughersteller öffentlich ein, dass diese Umschaltlogik in den Motoren vorhanden ist….


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