Der Kauf eines Grundstücks schien besiegelt, die Grundbuch-Eintragung für die neuen Eigentümer bereits erfolgt. Doch als der Kaufpreis ausblieb, zog der Verkäufer die Reißleine und wollte sein Land zurück. Die Käufer weigerten sich jedoch mit Verweis auf angebliche Mängel und die Forderung nach Zahlung wurde zum Richterfall. So landete ein Streit um ein unbezahltes Haus und Grundstück vor dem Landgericht Aurich. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 919/20 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Aurich
- Datum: 22.03.2021
- Aktenzeichen: 5 O 919/20
- Verfahrensart: Teilurteil
- Rechtsbereiche: Bürgerliches Recht (insbesondere Kaufvertragsrecht und Rücktrittsrecht)
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Verkäufer eines Grundstücks. Er wollte von einem notariellen Kaufvertrag zurücktreten, da die Käufer den fälligen Kaufpreis nicht gezahlt hatten. Er beantragte die Herausgabe des Grundstücks, die Löschung bestimmter Grundbucheinträge der Käufer und Auskunft über die von den Käufern gezogenen Nutzungen.
- Beklagte: Die Käufer des Grundstücks. Sie hatten den Kaufpreis nicht gezahlt und behaupteten, ihnen stehe ein Zurückbehaltungsrecht zu. Dies begründeten sie mit angeblichen Pflichtverletzungen des Verkäufers, wie mangelnder Legalisierung des Objekts, nicht gesicherter Erschließung und Bauabweichungen.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Am 30.03.2019 schlossen die Parteien einen notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück. Nachdem die Beklagten den fälligen Kaufpreis trotz Fristsetzung nicht zahlten, erklärte der Kläger den Rücktritt vom Vertrag und forderte die Herausgabe des Grundstücks.
- Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob der Kläger wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten war, weil die Beklagten den Kaufpreis nicht zahlten. Die Beklagten beriefen sich auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen angeblicher Mängel am Grundstück und mangelnder Erschließung.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Landgericht Aurich verurteilte die Beklagten zur Räumung und Herausgabe des Grundstücks, zur Erteilung von Löschungsbewilligungen für die zu ihren Gunsten im Grundbuch eingetragenen Rechte und zur Auskunft über die gezogenen Nutzungen.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass der Kläger wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten war, da die Beklagten den fälligen Kaufpreis trotz Fristsetzung nicht zahlten. Ein von den Beklagten behauptetes Zurückbehaltungsrecht wegen angeblicher Mängel am Grundstück wurde durch die Beweisaufnahme nicht bestätigt.
- Folgen: Aufgrund des wirksamen Rücktritts müssen die Beklagten das Grundstück zurückgeben, die zu ihren Gunsten im Grundbuch eingetragenen Rechte löschen lassen und Auskunft über die seit der Übergabe erzielten Einnahmen aus dem Grundstück geben.
Der Fall vor Gericht
Grundstückskauf geplatzt: Verkäufer fordert Haus und Land zurück
Ein Haus oder ein Grundstück zu kaufen, ist für die meisten Menschen eine große Entscheidung und eine erhebliche Investition. Doch was passiert, wenn nach dem Vertragsabschluss Probleme auftreten und der Käufer den vereinbarten Preis nicht zahlt? Kann der Verkäufer dann einfach vom Vertrag zurücktreten und sein Eigentum zurückfordern? Genau um einen solchen Fall ging es in einer Entscheidung des Landgerichts Aurich….