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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Kündigung bei Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit – genesungswidriges Verhalten

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Eine Krankmeldung mit dem gelben Schein ist für viele Arbeitnehmer Routine. Doch für einen Bauhelfer aus Rheinland-Pfalz nahm sie eine unerwartete Wendung, als anonyme Anrufe beim Chef behaupteten, der angeblich bettlägerige Mann halte sich in Albanien auf. Was folgte, war eine sofortige Kündigung, die vor Gericht die Frage aufwarf: Durfte das Unternehmen so reagieren? Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 Sa 194/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
  • Datum: 09.02.2022
  • Aktenzeichen: 8 Sa 194/20
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Verputzer- und Maurerhelfer, der sich krankmeldete.
  • Beklagte: Ein Kleinbetrieb, der das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos kündigte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger reichte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Der Arbeitgeber erhielt anonyme Anrufe, die behaupteten, der Kläger sei während der Krankschreibung im Ausland. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen des angeblichen Aufenthalts des Arbeitnehmers im Ausland während seiner Krankschreibung. Zentral war die Frage, ob der Arbeitgeber diesen Vorwurf beweisen konnte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landesarbeitsgericht gab der Berufung des Klägers statt und hob das erstinstanzliche Urteil auf. Es stellte fest, dass die Fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat und dieses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortbestand.
  • Begründung: Dem Arbeitgeber gelang es nach Durchführung der Beweisaufnahme nicht, einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung nachzuweisen. Das Gericht konnte nicht mit der erforderlichen Überzeugung feststellen, dass der Arbeitnehmer während seiner Krankschreibung tatsächlich im Ausland war.
  • Folgen: Die fristlose Kündigung wurde als unwirksam angesehen, das Arbeitsverhältnis endete erst mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Arbeitgeber auferlegt, und eine Revision wurde nicht zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Krankmeldung und ein mysteriöser Anruf: Streit um eine Kündigung

Jeder kennt das: Man wacht morgens auf, fühlt sich krank und meldet sich bei der Arbeit ab. Man geht zum Arzt, bekommt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – oft einfach „gelber Schein“ oder „AU“ genannt – und reicht diese beim Arbeitgeber ein. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Krankheit hat? Genau um einen solchen Fall ging es vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Ein Mann, nennen wir ihn Herrn S., arbeitete seit September 2018 als Verputzer- und Maurerhelfer in einem kleinen Baubetrieb. Am 6. Februar 2020 meldete er sich per WhatsApp bei seinem Arbeitgeber, einem Unternehmen, krank. Er reichte auch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Zeit vom 6. bis zum 12. Februar 2020 ein. Soweit ein ganz normaler Vorgang.

Der Verdacht: Anonyme Hinweise und eine abgelehnte Begegnung

Doch dann wurde es kompliziert. Am 10. Februar 2020 erhielt der Geschäftsführer des Unternehmens gleich zwei anonyme Anrufe auf sein Handy. Eine weibliche Stimme behauptete beim ersten Anruf, Herr S. sei gar nicht krank, sondern würde sich in Albanien aufhalten. Kurz darauf kontaktierte der Geschäftsführer Herrn S….


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