Viele setzen auf Krankentagegeld, um sich bei langer Krankheit finanziell abzusichern. Doch ein Mann musste erleben, wie ihm ausgerechnet eine rückwirkende Rentenbewilligung zum Verhängnis wurde. Plötzlich forderte seine Versicherung Tausende Euro bereits gezahlter Leistungen zurück. Ein Urteil offenbart nun die Tücken scheinbar sicherer Absprachen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 O 400/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Amberg
- Datum: 28.02.2024
- Aktenzeichen: 24 O 400/23
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Versicherungsunternehmen, das die Rückzahlung von Krankentagegeldleistungen forderte. Es argumentierte, der Versicherungsvertrag sei aufgrund des Bezugs einer vollen Erwerbsminderungsrente des Beklagten beendet gewesen.
- Beklagte: Der Versicherungsnehmer eines privaten Krankentagegeldvertrages. Er bestritt den Rückforderungsanspruch, da er die Versicherungsbedingungen als unklar empfand und sich durch eine Vertragsverlängerung im Recht sah.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Die Klägerin zahlte dem Beklagten Krankentagegeld. Dem Beklagten wurde nachträglich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt. Die Klägerin forderte daraufhin die gezahlten Krankentagegeldleistungen zurück, da sie den Vertrag als rückwirkend beendet ansah.
- Kern des Rechtsstreits: Die Kernfrage war, ob ein Krankentagegeldversicherungsvertrag rückwirkend endet, wenn dem Versicherungsnehmer nachträglich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wird. Zudem wurde geprüft, ob der Versicherer die bereits ausgezahlten Leistungen in diesem Fall zurückfordern kann, insbesondere unter Berücksichtigung der Wirksamkeit der Versicherungsbedingungen und der Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht verurteilte den Beklagten, an die Klägerin 5.040,00 € nebst Zinsen zu zahlen. Zudem muss der Beklagte außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 719,95 € nebst Zinsen sowie die Kosten des Rechtsstreits tragen.
- Begründung: Das Landgericht Amberg befand die Klage als vollumfänglich begründet. Es stellte fest, dass der Versicherungsvertrag automatisch mit dem Beginn des Bezugs der vollen Erwerbsminderungsrente des Beklagten am 01.09.2020 endete, wie es die gültigen Versicherungsbedingungen vorsahen. Die Bedingungen wurden als wirksam erachtet, da sie dem Beklagten eine Anwartschaftsversicherung ermöglichten.
Der Fall vor Gericht
Krankentagegeld weg wegen Rente? Ein Urteil beleuchtet die Tücken von Versicherungsklauseln
Wer krank wird und über längere Zeit nicht arbeiten kann, ist oft froh über eine Krankentagegeldversicherung. Diese springt ein, um den Verdienstausfall abzufedern. Doch was passiert, wenn man während des Bezugs von Krankentagegeld erfährt, dass einem rückwirkend eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zusteht? Muss man das bereits erhaltene Krankentagegeld dann zurückzahlen? Genau diese Frage musste das Landgericht Amberg klären. Ein Mann, nennen wir ihn Herr M., hatte bei einem Versicherungsunternehmen eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung sollte ihm im Falle einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit nach einer Wartezeit von 42 Tagen täglich 15 Euro zahlen. Die Grundlage für diesen Vertrag bildeten, wie bei Versicherungen üblich, Allgemeine Versicherungsbedingungen – eine Art Regelwerk für den Vertrag.
Was war genau passiert?…