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Aufwendungsersatz für Berufsbetreuer bei Grundstücksverkauf

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Ein Anwalt, gerichtlich als Betreuer bestellt, wickelte den Verkauf eines millionenschweren Grundstücks für seine Schützlingin ab. Für diesen Immobiliendeal forderte er zusätzlich zu seiner regulären Betreuervergütung ein stattliches Anwaltshonorar. Doch wann dürfen juristische Spezialisten als Betreuer extra abrechnen? Diese zentrale Frage klärte nun das Landgericht Ansbach. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 T 830/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Ansbach
  • Datum: 11.10.2021
  • Aktenzeichen: 4 T 830/21
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Betreuungsrecht
  • Rechtsbereiche: Betreuungsrecht, Vergütungsrecht (insbesondere § 1835 Abs. 3 BGB, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der als Betreuer bestellte Rechtsanwalt, der eine zusätzliche Vergütung beanspruchte.
  • Beklagte: Der Verfahrenspfleger, der die Interessen der betreuten Person vertrat und der Vergütung widersprach.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Eine betreute Person erbte ein Grundstück. Ihr Betreuer, ein Rechtsanwalt, veranlasste die Teilung und den Verkauf eines Teils des Grundstücks. Anschließend beantragte er hierfür eine zusätzliche Vergütung nach anwaltlichem Gebührenrecht.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob ein als Betreuer tätiger Rechtsanwalt für die Abwicklung eines Grundstücksverkaufs eine zusätzliche anwaltliche Vergütung beanspruchen kann. Dies hing davon ab, ob die Tätigkeit über das hinausging, was auch ein juristischer Laie hätte erledigen können.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht hob die vom Amtsgericht zugestandene Teilauszahlung an den Betreuer auf. Es wies zudem die Beschwerde des Betreuers auf Festsetzung einer höheren Vergütung zurück und lehnte seinen Antrag auf zusätzliche Vergütung vollständig ab.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass ein Betreuer, der von Beruf Anwalt ist, nur dann eine zusätzliche Vergütung beanspruchen kann, wenn die Tätigkeit so spezialisiert war, dass ein nicht-anwaltlicher Betreuer dafür einen Anwalt hätte beauftragen müssen. Die Tätigkeiten des Betreuers im Zusammenhang mit dem Grundstücksverkauf wurden nicht als anwaltsspezifisch, sondern als von einem juristischen Laien zu bewältigen angesehen.
  • Folgen: Der Betreuer erhält keine zusätzliche Vergütung für den Grundstücksverkauf. Er muss die Kosten seiner Beschwerde tragen.

Der Fall vor Gericht


Wenn der Betreuer auch Anwalt ist: Extra-Honorar für einen Hausverkauf?

Viele Menschen geraten im Laufe ihres Lebens in die Situation, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können, sei es durch Krankheit oder Alter. In solchen Fällen kann ein Gericht einen Betreuer bestellen. Dieser kümmert sich dann beispielsweise um die Finanzen oder Gesundheitsfragen. Manchmal gehört zum Vermögen der betreuten Person auch eine Immobilie, die verkauft werden muss. Doch was passiert, wenn der gerichtlich bestellte Betreuer zufällig auch Rechtsanwalt ist? Darf er für den Verkauf der Immobilie zusätzlich zu seiner normalen Betreuervergütung ein Anwaltshonorar verlangen? Genau diese Frage musste das Landgericht Ansbach klären.

Der Weg zum Gericht: Ein Grundstücksverkauf und die Frage der Bezahlung

Die Ausgangslage: Eine Betreuung und ein wertvolles Erbe

Seit dem Jahr 2010 stand eine Frau unter Betreuung. Ein Rechtsanwalt, nennen wir ihn Herrn R., wurde vom Gericht als ihr Betreuer eingesetzt….


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