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Ansprüche auf Betriebsunterbrechungsentschädigung infolge Evakuierung

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Ein explosiver Fund unter einem Krankenhaus legte die gesamte Klinik lahm. Eine Weltkriegsbombe zwang zur Evakuierung und brachte den Betrieb tagelang zum Erliegen. Doch wer zahlt für den entstandenen Millionenschaden aus diesem unerwarteten Betriebsstillstand? Ein Gericht musste klären, wessen Verantwortung die Zeche kostet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 O 519/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Amberg
  • Datum: 27.06.2023
  • Aktenzeichen: 13 O 519/22
  • Verfahrensart: Zivilklage auf Ersatzansprüche
  • Rechtsbereiche: Öffentliches Haftungsrecht, Gefahrenabwehrrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Versicherungsunternehmen, das das Betriebsunterbrechungsrisiko eines Krankenhauses versichert hat. Die Klägerin forderte von der Beklagten Ersatzansprüche, die ihr nach Regulierung eines Schadens ihrer Versicherungsnehmerin durch Legalzession zugestanden sein sollen.
  • Beklagte: Eine Große Kreisstadt. Die Beklagte bestritt ihre Zuständigkeit und die Haftung für die geltend gemachten Schäden.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Auf dem Gelände eines Krankenhauses wurde eine britische Fliegerbombe gefunden, deren Entschärfung ein Betretungsverbot für einen Umkreis von 300 Metern erforderlich machte. Dieses Betretungsverbot wurde von der beklagten Großen Kreisstadt erlassen.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Rechtsfrage war, welcher Hoheitsträger – die beklagte Große Kreisstadt oder der Freistaat Bayern – für die aus der Bombenentschärfung und den damit verbundenen hoheitlichen Maßnahmen resultierenden Schäden haftbar ist. Es ging insbesondere um die Verantwortlichkeit für die Kampfmittelbeseitigung und die Erlassung des Betretungsverbots.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  • Begründung: Das Gericht befand die Klage als unbegründet, da die beklagte Große Kreisstadt nicht die passiv legitimierte Stelle sei. Vielmehr sei der Freistaat Bayern als die zur Gefahrenabwehr berufene Behörde für die Kampfmittelbeseitigung zuständig und verantwortlich gewesen.

Der Fall vor Gericht


Bombenfund im Krankenhaus: Wer zahlt für den Stillstand?

Ein unerwarteter Fund auf einer Baustelle, eine Straßensperrung wegen eines Unfalls – solche Ereignisse können den Alltag empfindlich stören und erhebliche Kosten verursachen. Besonders dramatisch wird es, wenn ein ganzes Krankenhaus evakuiert werden muss. Doch wer kommt für den entstandenen finanziellen Schaden auf, wenn beispielsweise eine Weltkriegsbombe entschärft wird und der Betrieb tagelang stillsteht? Genau mit dieser Frage musste sich das Landgericht Amberg auseinandersetzen.

Was genau war passiert? Der Bombenfund und seine Folgen

Am 22. September 2017 wurde auf dem Gelände eines Krankenhauses eine britische Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt. Ein brisanter Fund, der sofortiges Handeln erforderte. Die Entschärfung der Bombe wurde für den 30. September 2017 angesetzt. Um die Sicherheit der Bevölkerung während dieser gefährlichen Operation zu gewährleisten, erließ die zuständige Große Kreisstadt (im Folgenden „die Stadt“ genannt) eine sogenannte Allgemeinverfügung. Das ist eine behördliche Anordnung, die sich an einen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentliche Benutzung einer Sache regelt….


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