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Krankheitsbedingte Kündigung – anderweitige Beschäftigung – bEM

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Was passiert, wenn häufige Krankheit den Arbeitsplatz bedroht? Ein aktuelles Gerichtsurteil beleuchtet die strengen Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung und zeigt: Ohne korrektes Betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) wird es für Arbeitgeber schwierig. Im Kern ging es darum, ob ein langjähriger Produktionsmitarbeiter seinen Job behalten konnte, obwohl er über Jahre hinweg oft krank war. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Sa 177/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

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Der Fall vor Gericht


Ein Alltagsproblem: Wenn Krankheit den Arbeitsplatz gefährdet

Viele Menschen kennen es: Man wacht morgens auf und fühlt sich nicht gut – eine Erkältung, Grippe oder eine andere Erkrankung macht das Arbeiten unmöglich. Meist ist man nach ein paar Tagen wieder fit. Doch was passiert, wenn Krankheiten häufiger auftreten oder über einen sehr langen Zeitraum andauern? Kann ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, nur weil dieser oft oder lange krank ist? Genau mit dieser Frage musste sich ein Gericht in einem konkreten Fall beschäftigen.

Der Fall von Herrn S. und seinem Arbeitgeber, der Firma G.

Herr S. war seit vielen Jahren bei der Firma G. als Produktionsmitarbeiter beschäftigt. In den letzten Jahren litt Herr S. jedoch unter wiederholten und auch längeren Erkrankungen. Dies führte dazu, dass er immer wieder für mehrere Wochen oder gar Monate nicht an seinem Arbeitsplatz erscheinen konnte. Für die Firma G. bedeutete dies, dass sie regelmäßig Ersatz für Herrn S. organisieren und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten musste. Nachdem Herr S. erneut für einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt ausfiel, entschied sich die Firma G., ihm eine „Krankheitsbedingte Kündigung“ auszusprechen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine spezielle Form der Kündigung, bei der der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte, weil er davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung seine arbeitsvertraglichen Pflichten in Zukunft nicht mehr erfüllen kann oder die häufigen Fehlzeiten den Betrieb erheblich belasten. Herr S. wollte diese Kündigung nicht akzeptieren und erhob eine „Kündigungsschutzklage“ vor dem Arbeitsgericht. Eine Kündigungsschutzklage ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem ein Arbeitnehmer überprüfen lassen kann, ob die Kündigung durch seinen Arbeitgeber rechtmäßig war.

Der Weg durch die Instanzen: Wie kam es zur Entscheidung?

Das Arbeitsgericht prüfte den Fall und kam zu einem ersten Urteil. Mit dieser Entscheidung war eine der Parteien – entweder Herr S. oder die Firma G. – nicht einverstanden und legte „Berufung“ ein. Berufung bedeutet, dass eine höhere gerichtliche Instanz, in diesem Fall das Landesarbeitsgericht, den Fall erneut vollständig überprüft. Das Landesarbeitsgericht musste nun also abschließend klären, ob die krankheitsbedingte Kündigung von Herrn S. wirksam war oder nicht.

Die Kernfrage vor Gericht: War die Kündigung wirklich unvermeidbar?

Aber was genau musste das Landesarbeitsgericht hier prüfen? Bei einer krankheitsbedingten Kündigung gibt es nach deutschem Arbeitsrecht hohe Hürden. Das Gericht schaut sich dabei vor allem drei Dinge an:

  1. Die Negative Gesundheitsprognose: Gibt es objektive Anhaltspunkte dafür, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft häufig oder lange krank sein wird? Hier gilt das „Prognoseprinzip“….

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