Ein Fahrlehrer, dem die Unterschlagung von Bargeld vorgeworfen wurde, sah sich plötzlich einer fristlosen Kündigung gegenüber. Doch damit nicht genug: Gleichzeitig kürzte die Fahrschule drastisch sein Gehalt. Nun musste ein Gericht entscheiden, ob die schwerwiegenden Anschuldigungen den sofortigen Jobverlust rechtfertigten und ob die Gehaltskürzungen überhaupt zulässig waren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 SLa 146/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
- Datum: 20.02.2025
- Aktenzeichen: 5 SLa 146/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Arbeitnehmer, ein Fahrlehrer, der gegen die Fristlose Kündigung klagte und ausstehendes Gehalt sowie Entgeltfortzahlung forderte.
- Beklagte: Die Arbeitgeberin, eine Fahrschule, die das Arbeitsverhältnis fristlos kündigte und Gehaltsabzüge aufgrund von angeblichen Minusstunden und einem Unterschlagungsvorwurf vornahm.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Ein Fahrlehrer (Kläger) war bei einer Fahrschule (Beklagte) angestellt. Die Beklagte kündigte dem Kläger fristlos, da er einen von einer Fahrschülerin erhaltenen Geldbetrag nicht abgab. Zudem nahm die Beklagte Gehaltsabzüge wegen angeblicher Minusstunden vor.
- Kern des Rechtsstreits: Zentrale Streitpunkte waren die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen eines Unterschlagungsvorwurfs gegen den Kläger sowie dessen Ansprüche auf ausstehendes Gehalt und Entgeltfortzahlung. Es wurde geprüft, ob die Beklagte Gehaltsabzüge wegen Minusstunden oder einer Gegenforderung vornehmen durfte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der Arbeitgeberin (Beklagte) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz wurde zurückgewiesen. Damit wurde die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt, die die fristlose Kündigung als unwirksam einstufte und den Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers stattgab.
- Begründung: Die fristlose Kündigung war unwirksam, da sie teils nicht der Schriftform entsprach und die behauptete Unterschlagung vom Arbeitgeber nicht bewiesen werden konnte. Der Arbeitgeber konnte zudem die Existenz von Minusstunden nicht schlüssig darlegen und auch nicht mit einer Gegenforderung aufrechnen, da der Unterschlagungsvorwurf nicht bewiesen wurde.
- Folgen: Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer bereits rechtskräftigen ordentlichen Kündigung Ende Dezember 2023. Die Arbeitgeberin muss dem Kläger das ausstehende Gehalt nachzahlen und trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Fall vor Gericht
Wenn das Gehalt nicht stimmt und plötzlich die Kündigung kommt
Viele Arbeitnehmer kennen das ungute Gefühl: Das Gehalt kommt nicht pünktlich oder es fehlt ein Teil. Und was, wenn dann auch noch unerwartet eine Kündigung auf dem Tisch liegt, vielleicht sogar eine fristlose, die das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden soll? Genau um einen solchen Fall, bei dem es um fehlendes Gehalt und eine fristlose Kündigung wegen eines Unterschlagungsvorwurfs ging, drehte sich eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz. Das Gericht musste klären, ob die Anschuldigungen gegen einen Fahrlehrer schwerwiegend genug waren, um eine sofortige Entlassung zu rechtfertigen, und ob die Fahrschule berechtigt war, Gehaltszahlungen zu kürzen oder mit angeblichen Minusstunden zu verrechnen….