Die Karriere eines Busfahrers hängt am Führerschein – doch was, wenn dieser immer wieder wegen Alkoholfahrten entzogen wird? Ein langjähriger Mitarbeiter eines öffentlichen Verkehrsunternehmens verlor sein Fahrerlaubnis wiederholt und erschien sogar alkoholisiert zum Dienst. Nun musste ein Landesarbeitsgericht entscheiden, ob ein solches Fehlverhalten auch bei langer Zugehörigkeit und anerkannter Alkoholsucht zur Kündigung führen darf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 82/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
- Datum: 17.01.2023
- Aktenzeichen: 5 Sa 82/22
- Verfahrensart: Berufungsverfahren in einem Kündigungsschutzprozess
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Sozialrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein langjähriger Busfahrer, der seine Fahrerlaubnis wiederholt aufgrund von Alkoholproblemen verlor und einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist. Er klagte gegen seine Kündigung mit der Begründung, sie sei sozial ungerechtfertigt und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten existierten.
- Beklagte: Ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs, das dem Kläger die Kündigung aussprach. Sie argumentierte, dass der Kläger seine vertragliche Arbeitsleistung als Busfahrer aufgrund des dauerhaften Fahrerlaubnisentzugs nicht mehr erbringen konnte und keine anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeiten bestanden.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kläger, ein Busfahrer, verlor aufgrund langjähriger Alkoholabhängigkeit mehrfach seine Fahrerlaubnis. Nach einem erneuten Vorfall und der Verweigerung eines Abstinenztests kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis.
- Kern des Rechtsstreits: Der Kern des Rechtsstreits betraf die Wirksamkeit einer ordentlichen, personenbedingten Kündigung eines Busfahrers. Dieser hatte aufgrund einer Alkoholabhängigkeit seine Fahrerlaubnis dauerhaft verloren und konnte die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen. Es wurde geprüft, ob dem Arbeitgeber die Beschäftigung an anderer Stelle zumutbar war.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der beklagten Arbeitgeberin wurde als zulässig und begründet angesehen. Das erstinstanzliche Urteil, das der Klage des Busfahrers stattgab, wurde aufgehoben und die Klage gegen die Kündigung abgewiesen.
- Begründung: Das Gericht befand die Kündigung für wirksam und sozial gerechtfertigt. Der dauerhafte Verlust der Fahrerlaubnis eines Busfahrers stellt einen personenbedingten Kündigungsgrund dar, da er die Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung rechtlich unmöglich macht. Das Gericht sah keine Verstöße gegen das Kündigungsschutzgesetz oder andere einschlägige Gesetze.
- Folgen: Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitgeberin ist wirksam. Das Arbeitsverhältnis des Busfahrers endet somit aufgrund der Kündigung.
Der Fall vor Gericht
Job weg wegen Alkoholfahrt und Führerscheinentzug? Ein Gerichtsurteil erklärt
Viele Menschen sind für ihren Beruf auf den Führerschein angewiesen – man denke nur an LKW-Fahrer, Auslieferer oder eben Busfahrer. Doch was passiert, wenn dieser Führerschein plötzlich weg ist, vielleicht sogar wegen eines schwerwiegenden Problems wie Alkohol am Steuer? Darf der Arbeitgeber dann einfach kündigen? Genau mit dieser Frage musste sich das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen….