Ein LKW-Fahrer verliert seinen Job: Der Vorwurf lautet Diebstahl von Waren bei einer großen Handelskette. Zehn Kartons Ramazzotti sollen während einer Tour spurlos verschwunden sein. Doch der Beschuldigte wehrte sich erbittert, denn für ihn ging es um seine Existenz und das Landesarbeitsgericht musste die Wahrheit ans Licht bringen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 79/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
- Datum: 13.02.2024
- Aktenzeichen: 2 Sa 79/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Kraftfahrer, der gegen die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung durch seinen Arbeitgeber geklagt hat. Er bestritt den Diebstahlvorwurf.
- Beklagte: Eine Spedition, die den Kläger als Kraftfahrer beschäftigte und ihm wegen Diebstahlverdachts fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt hatte. Sie warf dem Kläger vor, Waren eines Kunden entwendet zu haben.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kläger, ein Kraftfahrer, wurde von seiner Spedition fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Grund war der Vorwurf des Diebstahls von Waren eines Kunden (Ramazzotti-Kartons) während einer Transportfahrt. Der Kläger bestritt den Diebstahl.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die vom Arbeitgeber ausgesprochene fristlose oder hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen des Diebstahlvorwurfs wirksam war.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der beklagten Spedition gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund wurde zurückgewiesen. Damit wurde die Unwirksamkeit der Kündigung bestätigt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte, die Kosten des Dolmetschers der Kläger.
- Begründung: Das Gericht befand die Kündigung als unwirksam, da kein Kündigungsgrund festgestellt werden konnte. Für eine Verdachtskündigung fehlte die notwendige Anhörung des Klägers. Eine Tatkündigung konnte nicht bewiesen werden, da der Arbeitgeber den Diebstahl durch den Kläger nicht schlüssig darlegen konnte und andere Zugriffsmöglichkeiten nicht ausschloss.
Der Fall vor Gericht
Kündigung wegen Diebstahlverdachts – Ein Kraftfahrer kämpft um seinen Job
Eine Fristlose Kündigung – das ist für jeden Arbeitnehmer ein Schock. Besonders hart trifft es einen, wenn der Vorwurf lautet, man habe etwas gestohlen. Genau das passierte einem Kraftfahrer, nennen wir ihn Herrn K., der bei einer Spedition angestellt war. Sein Arbeitgeber, ein Unternehmen, das vor allem Handelsketten beliefert, warf ihm vor, Ware eines wichtigen Kunden entwendet zu haben. Doch Herr K. bestritt die Tat vehement. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern musste nun klären, ob diese Kündigung rechtens war. Um das zu verstehen, müssen wir uns den Fall genauer ansehen.
Der Vorfall und die Kündigung – Was war geschehen?
Herr K. war seit April 2022 als Kraftfahrer für die beklagte Spedition tätig und verdiente monatlich etwa 2.800 bis 2.900 Euro brutto. Am 7. November 2022 erhielt er von seinem Arbeitgeber die Kündigung – fristlos, also mit sofortiger Wirkung. Sollte diese fristlose Kündigung nicht gültig sein, kündigte die Spedition hilfsweise ordentlich, das heißt unter Einhaltung der normalen Kündigungsfrist. Der Grund für diesen drastischen Schritt: Herr K….