Ein Kraftfahrer wollte sich beruflich neu orientieren und kündigte fristgerecht seinen Job. Doch statt eines geordneten Abschieds folgte die unerwartete Wendung: Sein Arbeitgeber überreichte ihm umgehend eine fristlose Kündigung. Der Vorwurf: Der Fahrer habe die Arbeitsverweigerung angedroht. Nun musste das Landesarbeitsgericht entscheiden, ob dieser schnelle Rauswurf rechtens war und welche Lohnansprüche daraus resultierten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 279/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
- Datum: 26.04.2022
- Aktenzeichen: 2 Sa 279/21
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Kraftfahrer, der sein Arbeitsverhältnis fristgerecht selbst zum 30.06.2021 gekündigt hatte und gegen die außerordentliche Kündigung seiner Arbeitgeberin klagte, um die Fortdauer des Arbeitsverhältnisses bis zum selbst gekündigten Beendigungsdatum und ausstehende Lohnzahlungen wegen Annahmeverzugs zu erhalten.
- Beklagte: Die Arbeitgeberin des Kraftfahrers, die das Arbeitsverhältnis außerordentlich gekündigt hatte. Sie verteidigte die Wirksamkeit ihrer Kündigung und lehnte die Lohnforderungen des Klägers ab.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der als Kraftfahrer beschäftigte Kläger kündigte sein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30.06.2021. Die Beklagte sprach daraufhin eine außerordentliche Kündigung aus. Der Kläger erhob Kündigungsschutzklage und machte einen Zahlungsanspruch aus Annahmeverzug geltend.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung durch die Arbeitgeberin und ob dem Arbeitnehmer, bei Unwirksamkeit der Kündigung, Lohnansprüche aus Annahmeverzug für den Zeitraum bis zum durch seine eigene Kündigung bestimmten Beendigungszeitpunkt zustehen.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der beklagten Arbeitgeberin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund wurde zurückgewiesen. Das Landesarbeitsgericht bestätigte somit die erstinstanzliche Entscheidung.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die außerordentliche Kündigung der Beklagten unwirksam war. Ein Wichtiger Grund für eine solche Kündigung, insbesondere eine beharrliche Arbeitsverweigerung oder eine unzulässige Drohung mit einer Krankschreibung, lag nicht vor.
- Folgen: Das Arbeitsverhältnis endete, wie vom Kläger beabsichtigt, erst mit Ablauf des 30.06.2021. Die Beklagte wurde zur Zahlung der geltend gemachten Vergütung aus Annahmeverzug verurteilt und muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
Der Fall vor Gericht
Kündigung nach der Kündigung: Wenn der Chef plötzlich schneller ist
Viele kennen es: Man hat einen neuen Job in Aussicht und kündigt ordentlich die alte Stelle. Man rechnet damit, die Kündigungsfrist noch abzuarbeiten und dann friedlich zu gehen. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber kurz nach der eigenen Kündigung plötzlich selbst eine Fristlose Kündigung ausspricht? Genau das ist einem Kraftfahrer passiert und landete schließlich vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Es ging um die Frage: War diese schnelle Kündigung des Chefs überhaupt wirksam? Und was ist mit dem Lohn für die Zeit bis zum eigentlich geplanten Austritt?
Der Streit beginnt: Was genau ist passiert?
Ein Kraftfahrer war seit September 2020 bei einem Transportunternehmen beschäftigt. Sein Monatslohn betrug 2….