Ein Mann bestellte online ein teures Elektroauto, wollte den Kauf aber fast acht Monate später per Widerruf auflösen. Sein Argument: Die Belehrung über das Widerrufsrecht war fehlerhaft, weil die Telefonnummer des Händlers fehlte. Doch das Oberlandesgericht Oldenburg stellte klar: Eine solche Lücke verlängert die entscheidende Widerrufsfrist nicht. Damit präzisiert das Urteil, wie Verbraucher ihr Kaufrecht im Netz ausüben müssen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 95/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Oldenburg
- Datum: 07.11.2024
- Aktenzeichen: 14 U 95/24
- Verfahrensart: Urteil
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Käufer eines Elektroautos, der den Kaufvertrag widerrufen und den Kaufpreis zurückerhalten wollte.
- Beklagte: Verkäuferin des Elektroautos (Betreiberin des Onlineshops), die den Widerruf des Klägers als unwirksam ansah.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kläger erwarb am 4. Mai 2022 ein Elektroauto über den Onlineshop der Beklagten. Das Fahrzeug wurde am 20. Dezember 2022 ausgeliefert. Am 14. August 2023 erklärte der Kläger den Widerruf des Kaufvertrages.
- Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob der Widerruf des Kaufvertrags wirksam war. Insbesondere wurde geprüft, ob die fehlende Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist verlängert hat und ob eine Formulierung in der Belehrung das Verständnis des Verbrauchers beeinträchtigte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung des Klägers gegen das erstinstanzliche Urteil wurde zurückgewiesen. Damit blieb es bei der Entscheidung, dass der Widerruf des Kaufvertrags unwirksam ist.
- Begründung: Das Gericht befand den Widerruf als unwirksam, da er nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erfolgte. Die fehlende Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung verlängerte die Frist nicht, da sie nicht zwingend vorgeschrieben ist und den Verbraucher nicht von der Widerrufsübung abhielt. Zudem war die Eingangsformulierung der Belehrung klar und der Widerruf wäre auch treuwidrig gewesen.
- Folgen: Der Kläger muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und eine Revision wurde nicht zugelassen.
Der Fall vor Gericht
Einkaufen im Internet: Was, wenn die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung fehlt?
Viele Menschen kaufen heute online ein – vom Buch bis zum Auto. Das ist bequem und oft auch günstiger. Aber was passiert, wenn man als Privatperson etwas im Internet bestellt und es dann doch nicht behalten möchte? Dafür gibt es in vielen Fällen das sogenannte Widerrufsrecht. Doch was, wenn in den Informationen des Verkäufers zu diesem Recht, der Widerrufsbelehrung, eine Angabe wie die Telefonnummer fehlt? Verändert das etwas an der Frist, innerhalb derer man den Kauf rückgängig machen kann? Mit genau dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Oldenburg beschäftigen.
Der Fall: Ein teures Elektroauto und ein Widerruf nach acht Monaten
Ein Mann, nennen wir ihn Herr K. (der Käufer), hatte am 4. Mai 2022 über den Onlineshop eines Autohauses (die Verkäuferin) ein Elektroauto für 61.770 Euro bestellt. Er handelte dabei als Verbraucher, also als Privatperson, die das Auto für private Zwecke nutzen wollte. Solchen Verträgen, die ausschließlich über sogenannte Fernkommunikationsmittel – wie Internet, E-Mail oder Telefon – geschlossen werden, steht Verbrauchern in der Regel ein Widerrufsrecht zu….