Sie zahlen Prämie um Prämie, überzeugt davon, im Ernstfall maximal abgesichert zu sein. Doch Vorsicht: Wenn das gleiche Risiko unbemerkt gleich mehrfach versichert ist, lauern im Versicherungsrecht tückische Fallstricke. Denn statt doppelter Leistung kann die sogenannte Mehrfachversicherung das genaue Gegenteil bewirken: Ärger, Nullleistung und sogar den Verlust Ihres gesamten Schutzes.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Sie erhalten bei einem Schaden nie mehr als den tatsächlichen Verlust. Mehrere Policen für dasselbe Risiko zahlen nicht doppelt aus.
- Informieren Sie alle Versicherer umgehend schriftlich über weitere Policen für dasselbe Risiko. Das ist Ihre Pflicht, um Ihren Schutz zu wahren.
- Wurde der spätere Vertrag unabsichtlich abgeschlossen, können Sie dessen Aufhebung oder eine Senkung der Summe und damit Ihrer Prämien verlangen.
- Im Schadenfall wählen Sie einen Versicherer zur Geltendmachung. Die Gesamtleistung ist immer auf die Höhe des tatsächlichen Schadens begrenzt. Versicherer gleichen intern aus.
- Vorsicht: Wer eine Mehrfachversicherung absichtlich zum Betrug nutzt, verliert sofort jeglichen Versicherungsschutz.
- Diese Regeln gelten hauptsächlich für „Schadenversicherungen“ (z.B. Sach-, Haftpflicht).
- Bei „Summenversicherungen“ (z.B. Lebens-, private Unfallversicherungen mit fester Auszahlung) sind mehrere Verträge meist unproblematisch und Sie erhalten von jeder Police die volle Summe.
Doppelt versichert, doppelt bezahlt? Was bei Mehrfachversicherung wirklich geschieht
Stellen Sie sich vor, Sie haben für Ihr Haus zwei Gebäudeversicherungen abgeschlossen. Oder vielleicht haben Sie durch eine neue Vereinsmitgliedschaft plötzlich eine zweite Rechtsschutzversicherung, ohne es recht zu bemerken. Klingt erst mal nach doppelter Sicherheit, oder? Doch im Versicherungsrecht kann das kompliziert werden und führt nicht unbedingt zu doppelter Leistung. Die sogenannte Mehrfachversicherung ist ein Thema, das viele Menschen betrifft, oft ohne dass sie es wissen. Es geht hier um die Frage: Was passiert, wenn dasselbe Risiko bei mehreren Anbietern versichert ist, und warum ist das für Sie als Versicherungsnehmer relevant?
Was genau ist eine Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung, manchmal auch Doppelversicherung genannt, ist keine Seltenheit. Sie kann schneller entstehen, als man denkt – sei es durch einen Umzug, eine Heirat, einen neuen Job oder einfach durch den Abschluss einer neuen Police, ohne die alten Verträge genau zu prüfen. Doch wann spricht das Gesetz eigentlich von einer Mehrfachversicherung?
Die Definition nach dem Gesetz
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das zentrale Regelwerk für Versicherungen in Deutschland, liefert in § 78 Absatz 1 VVG die entscheidende Definition. Eine Mehrfachversicherung liegt demnach vor, wenn dasselbe versicherte Interesse (also beispielsweise ein bestimmtes Gebäude oder eine spezifische Haftungsgefahr) gegen dieselbe Gefahr (wie Feuer oder Haftpflichtansprüche Dritter) bei mehreren Versicherungsunternehmen versichert ist. Der Knackpunkt ist dabei: Die Versicherungssummen aus allen Verträgen müssen zusammengenommen den tatsächlichen Versicherungswert übersteigen. Oder, alternativ, die Summe der Entschädigungen, die jeder einzelne Versicherer ohne das Wissen um die anderen Policen zahlen würde, wäre höher als der tatsächlich entstandene Gesamtschaden….