Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kostenerstattungsentscheidung nach § 109 SGG vor Rechtskraft einer Entscheidung

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Ein medizinisches Gutachten soll in einem Sozialrechtsprozess die entscheidende Wahrheit ans Licht bringen. Doch wer zahlt die Zeche, wenn das Gericht den Wert des Gutachtens anzweifelt? Diese zentrale Frage der Gutachterkosten beschäftigte einen Kläger bis zum Landessozialgericht, der zudem den Zeitpunkt der Kostenentscheidung kritisierte. Das Urteil klärt nun, wann die Staatskasse für solche Gutachten aufkommen muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 2 U 37/23 B | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
  • Datum: 19.05.2025
  • Aktenzeichen: L 2 U 37/23 B
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Verfahrensrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Legte Beschwerde gegen die Ablehnung der Kostenübernahme für ein Sachverständigengutachten ein und argumentierte, die Kostenentscheidung des Sozialgerichts sei verfrüht ergangen.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz ein, die Kosten für ein von ihm beantragtes ärztliches Gutachten nicht von der Staatskasse übernehmen zu lassen. Das Sozialgericht und das Landessozialgericht sahen in diesem Gutachten keine wesentlichen neuen Erkenntnisse.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Staatskasse die Kosten eines vom Kläger beantragten Sachverständigengutachtens tragen muss und ob die Entscheidung über diese Kosten erst nach der Rechtskraft der Hauptentscheidung im Verfahren getroffen werden darf.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Koblenz wurde zurückgewiesen. Das Gericht entschied, dass die Kosten für das Sachverständigengutachten nicht von der Staatskasse übernommen werden und keine außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten sind. Eine weitere Anfechtung des Beschlusses ist ausgeschlossen.
  • Begründung: Das Landessozialgericht bestätigte, dass das beantragte Gutachten keine neuen Erkenntnisse lieferte und somit die Kostenübernahme durch die Staatskasse im Ermessen des Gerichts nicht gerechtfertigt war. Zudem lehnte es die Ansicht ab, dass die Kostenentscheidung erst nach Rechtskraft der Hauptentscheidung ergehen dürfe, da gerichtliche Ermessensentscheidungen voll überprüfbar sind und eine sofortige Entscheidung die Rechte des Klägers nicht beeinträchtigt.
  • Folgen: Die Kosten für das vom Kläger eingeholte Gutachten müssen von ihm selbst getragen werden. Die gerichtliche Ablehnung der Kostenübernahme ist endgültig und kann nicht weiter angefochten werden.

Der Fall vor Gericht


Wer zahlt den Gutachter? Ein Gerichtsurteil zur Kostenfrage einfach erklärt

Manchmal reicht im Streitfall das eigene Wissen nicht aus, und ein unabhängiger Fachmann muss her – ein Gutachter. Das kann ein Arzt sein, der beurteilen soll, ob eine Verletzung tatsächlich von einem Unfall stammt, oder ein Bausachverständiger, der Mängel an einem Haus untersucht. Doch wer trägt die Kosten für ein solches Gutachten, besonders wenn man sich in einem Gerichtsverfahren befindet? Und noch wichtiger: Wann genau wird darüber entschieden, wer zahlt? Um genau diese Fragen drehte sich ein Fall vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Der Fall: Streit um die Kosten eines medizinischen Gutachtens

Ein Bürger, nennen wir ihn Herr K. (der Kläger), befand sich in einem Rechtsstreit vor dem Sozialgericht Koblenz….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv