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Erbfolge unverheiratete Paare: Testament, Erbvertrag & Absicherung ohne Trauschein

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Sie lieben, leben, planen gemeinsam, ohne jemals Ja gesagt zu haben? Millionen unverheirateter Paare teilen diesen Lebensweg. Doch diese romantische Vorstellung birgt eine juristische Falle: Denn stirbt Ihr Partner, behandelt Sie das deutsche Erbrecht als völlig Fremde – mit dem Risiko, alles zu verlieren. Ein bitteres Erwachen, das Sie und Ihr Zuhause in den Abgrund stürzen kann, wenn Sie nicht handeln.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht; sie werden rechtlich wie Fremde behandelt und erben ohne aktive Regelung nichts.
  • Das „gemeinschaftliche Testament“ ist unverheirateten Paaren verwehrt, da es ausschließlich Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten ist.
  • Einzeltestamente sind zwar möglich, bieten aber keine Bindungswirkung und können jederzeit einseitig widerrufen oder geändert werden.
  • Der notarielle Erbvertrag ist die sicherste Alternative für unverheiratete Paare, um ihre Erbfolge bindend und wechselseitig zu regeln.
  • Unverheiratete Partner müssen Pflichtteilsansprüche der Angehörigen des Verstorbenen (z.B. Kinder) sowie deutlich höhere Erbschaftsteuern (Steuerklasse III, nur 20.000 € Freibetrag) beachten.
  • Eine frühzeitige professionelle Beratung durch einen Fachanwalt oder Notar ist unerlässlich, um die individuelle Situation rechtlich und steuerlich optimal abzusichern.

Ohne Trauschein ins Unglück? Warum unverheiratete Paare ihre Erbfolge dringend regeln müssen

Viele Paare in Deutschland leben heute glücklich zusammen, ohne den Bund der Ehe geschlossen zu haben. Ob aus Überzeugung, weil der richtige Zeitpunkt noch nicht gekommen schien oder aus anderen persönlichen Gründen – die „wilde Ehe“ ist längst ein etabliertes Lebensmodell. Doch was passiert, wenn einer der Partner stirbt? Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass das deutsche Erbrecht hier klare und für unverheiratete Paare oft harte Grenzen zieht. Die romantische Vorstellung, dass der langjährige Lebensgefährte automatisch erbt, ist ein gefährlicher Trugschluss. Im Gegenteil: Ohne eine aktive Regelung durch ein Testament oder einen Erbvertrag geht der überlebende Partner in der Regel leer aus. Diese Rechtslage wirft eine zentrale Frage auf, die für Tausende Paare in Deutschland von existenzieller Bedeutung ist: Wie kann ich meinen Partner absichern, wenn ich nicht verheiratet bin und das klassische „gemeinsame Testament“ für uns keine Option ist?

Das bittere Erwachen: Kein gesetzlicher Schutz für Unverheiratete

Stellen Sie sich vor, Sie haben Jahre oder Jahrzehnte mit Ihrem Partner zusammengelebt, ein gemeinsames Zuhause aufgebaut, vielleicht sogar Kinder großgezogen. Dann verstirbt Ihr Partner plötzlich. Neben der Trauer und dem persönlichen Verlust droht für den Überlebenden oft auch der finanzielle Ruin. Denn das deutsche Erbrecht behandelt unverheiratete Lebenspartner, unabhängig von der Dauer und Intensität der Beziehung, rechtlich wie Fremde.

Die unerbittliche gesetzliche Erbfolge

Wenn keine letztwillige Verfügung, also kein Testament oder Erbvertrag, existiert, greift die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Diese sieht eine klare Rangordnung vor: Zuerst erben die Kinder des Verstorbenen. Sind keine Kinder vorhanden, kommen die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (also Geschwister, Neffen, Nichten des Verstorbenen) zum Zug . In letzter Konsequenz können das sogar entfernte Verwandte wie Cousins sein….


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