Ein verzweifelter Mieter, von Depressionen und Suizidgedanken geplagt, kämpfte um sein Zuhause – untermauert von einem Psychologenattest, das die Gerichte zunächst als nicht ausreichend abtaten. Diese scheinbar unüberwindbare Hürde bei der Eigenbedarfskündigung ist nun Geschichte. Der Bundesgerichtshof sprengt mit einem wegweisenden Urteil alte Formalitäten und setzt ein starkes Zeichen für den Mieterschutz.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Für Mieter bedeutet ein neues Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs eine wichtige Erleichterung: Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs müssen sie eine gesundheitliche Härte nicht mehr zwingend mit einem Attest vom Facharzt beweisen.
- Wer ist betroffen? Das Urteil betrifft Mieter, die von ihrem Vermieter eine Eigenbedarfskündigung erhalten und gesundheitliche Probleme haben, die sich durch einen Umzug verschlimmern würden. Es ist auch wichtig für Vermieter und Gerichte.
- Praktische Konsequenzen für Mieter: Sie können jetzt auch ausführliche Stellungnahmen von anderen qualifizierten Therapeuten (z.B. Psychotherapeuten nach Heilpraktikergesetz) vorlegen, um ihre gesundheitliche Härte zu begründen.
- Wichtig ist der Inhalt: Die Stellungnahme muss genau beschreiben, welche gesundheitlichen Probleme bestehen, wie der Umzug diese konkret verschlimmern würde und warum der Behandler qualifiziert ist, dies zu beurteilen.
- Konsequenzen für Gerichte und Vermieter: Gerichte müssen solche Nachweise nun ernst nehmen und genau prüfen, statt sie formal abzulehnen. Vermieter können Härteeinwände nicht mehr so leicht zurückweisen und müssen sich auf eine genauere Prüfung einstellen, was Verfahren verlängern kann.
- Hintergrund: Bisher wurde oft ausschließlich ein Attest eines Facharztes als ausreichend angesehen. Diese Regelung war für viele Mieter schwer umzusetzen, insbesondere wenn sie von anderen qualifizierten Therapeuten behandelt werden.
- Ergebnis für Mieter: Obwohl die Anforderungen an die inhaltliche Begründung weiterhin hoch sind, sind die formalen Hürden gesenkt. Das erhöht die Chancen, dass gesundheitliche Härtegründe von Gerichten umfassend geprüft werden.
Quelle: Bundesgerichtshof (BGH) vom 16. April 2025 (Az. VIII ZR 270/22)
Aufatmen für Mieter: BGH lockert Anforderungen an Nachweis gesundheitlicher Härte bei Kündigung
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt für erhebliche Bewegung im Mietrecht und könnte für viele Mieter, die mit einer Eigenbedarfskündigung konfrontiert sind, eine wichtige Erleichterung bedeuten. Am 16. April 2025 fällte der VIII. Zivilsenat in Karlsruhe eine Entscheidung (Az. VIII ZR 270/22), die die formalen Hürden für den Nachweis einer unzumutbaren gesundheitlichen Härte senkt. Konkret stellte der BGH klar, dass ein fachärztliches Attest nicht immer zwingend erforderlich ist, um einen solchen Härtefall zu begründen. Diese Entwicklung ist besonders relevant in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte und hat weitreichende Folgen für Mieter, Vermieter und die Gerichtspraxis.
Der Fall: Ein Psychoanalytiker-Attest im Streit um Eigenbedarf
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein langjähriger Mietvertrag in Berlin. Der Hauptmieter, Herr K., bewohnte seine Wohnung seit Dezember 2006. Seine Vermieterin sprach im April 2020 eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zum 31. Januar 2021 aus. Der Eigenbedarf selbst wurde im Laufe des Verfahrens von den Gerichten als berechtigt angesehen und war nicht mehr Kern des Streits vor dem BGH….