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BGH: Handy entsperren per Fingerabdruck: Zwangsweise Smartphone-Entsperrung durch Polizei erlaubt

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Die Grenze zwischen Ihrer digitalen Privatsphäre und den Befugnissen des Staates verschwimmt: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Ihr Fingerabdruck künftig als „Schlüssel“ zu Ihrem Smartphone zwangsweise genutzt werden darf. Diese weitreichende Neuerung revolutioniert die digitale Strafverfolgung und wirft brisante Fragen zum Schutz Ihrer intimsten Daten auf. Was bedeutet dieser Richterspruch für jeden einzelnen Smartphone-Nutzer und den Kampf um digitale Beweise?

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Polizei darf Smartphones zwangsweise per Fingerabdruck (oder Gesichtserkennung) entsperren, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt und die Maßnahme angemessen ist (z.B. bei schweren Straftaten). Sie müssen aber kein Passwort oder keine PIN verraten.
  • Dies betrifft alle Smartphone-Nutzer, die ihre Geräte mit Fingerabdruck oder Gesichtserkennung sichern und bei denen ein solcher Verdacht besteht.
  • Das bedeutet: Ihr biometrischer Zugang (Finger/Gesicht) kann erzwungen werden. Wollen Sie  maximalen Schutz, nutzen Sie stattdessen ein starkes Passwort oder eine komplexe PIN, da deren Preisgabe nicht erzwungen werden darf.
  • Der Bundesgerichtshof (BGH) unterscheidet: Das Auflegen des Fingers ist eine „passive Duldung“ (ähnlich dem Abnehmen von Fingerabdrücken), während das Verraten eines Passworts eine „aktive Selbstbelastung“ wäre.
  • Diese Grundsatzentscheidung des BGH vom 13. März 2025 (Az. 2 StR 232/24) schafft bundesweit Klarheit für Ermittlungen.

Quelle: Bundesgerichtshof (BGH Az. 2 StR 232/24) vom 13. März 2025

Finger drauf! BGH erlaubt zwangsweise Handy-Entsperrung – Was das für Sie bedeutet

Ein wegweisender Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt für Aufsehen: Ermittler dürfen das Smartphone eines Beschuldigten zwangsweise mit dessen Fingerabdruck entsperren, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss für das Gerät vorliegt. Diese Entscheidung vom 13. März 2025 (Az. 2 StR 232/24) klärt eine lang umstrittene Rechtsfrage und hat erhebliche Auswirkungen auf die Strafverfolgung im digitalen Zeitalter – und potenziell auf jeden Smartphone-Nutzer. Stellen Sie sich vor, die Polizei steht vor Ihrer Tür. Es gibt einen Verdacht, Ihr Smartphone könnte Beweise enthalten. Sie weigern sich, es zu entsperren. Dürfen die Beamten nun Ihren Finger nehmen und ihn auf den Sensor legen? Genau diese Frage hat der BGH nun mit einem klaren „Ja, unter bestimmten Voraussetzungen“ beantwortet. Für viele Bürgerinnen und Bürger wirft das sofort die Frage auf: „Was heißt das konkret für mich und meine Daten?“

Der Fall: Kinderpornografie und ein verbotener Beruf

Im Zentrum des BGH-Falls stand ein Mann, Herr K., der bereits wegen Herstellung kinderpornografischer Schriften vorbestraft war. Gegen ihn war ein lebenslanges Berufsverbot als Erzieher und Betreuer von Kindern und Jugendlichen verhängt worden. Doch Herr K. soll dieses Verbot missachtet haben. Die Ermittler warfen ihm vor, die Schließung von Kitas während der COVID-19-Pandemie ausgenutzt zu haben, um sich über Internetportale als privater Babysitter anzubieten und so für insgesamt acht Familien tätig geworden zu sein. Doch damit nicht genug. Bei einem dieser Babysitter-Termine soll Herr K. erneut kinderpornografisches Material hergestellt haben: Er fotografierte die ihm anvertrauten Zwillingsmädchen nackt in der Badewanne und beim An- oder Ausziehen der Unterhose, wobei die Kamera von unten zwischen die Beine der Mädchen gerichtet war….


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